Vom 22. Februar 2010 (zuletzt geändert am 12. Dezember 2024)
Verzeichnis der Änderungen
vom | in Kraft getreten am | Geänderte Regelungen |
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14.07.2011 (ABl. S. 312) | 1. August 2011 | Ziffern 4.1, 4.3 |
26.04.2012 (ABl. S. 169) | 1. Mai 2012 | Ziffer 4.3 |
26.04.2013 (ABl. S. 147) | 1. Mai 2013 | Ziffer 4.3 |
11.12.2018 (ABl. S. 1520) | 1. Januar 2019 | 1.3, 1.4, 4.1, 4.3, 5 |
12.12.2024 (ABl. S. 2162) | 1. Januar 2025 | Gebührentarif |
Entgeltordnung für das Kunstmuseum Bonn
Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchst. i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV. NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. April 2022 (GV. NRW S. 490), hat der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 folgende Entgeltordnung beschlossen:
Tarif | Leistung | Entgelt in Euro |
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1 | Sammlung und Wechselausstellungen | - |
1.1 | Tageskarte | 10,00 |
Ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 Prozent) | 5,00 | |
Verbundtageskarte für Kunstmuseum und Bundeskunsthalle zum jeweils aktuellen Tarif lt. Veröffentlichung an der Kasse und auf der Internetseite des Museums; auch ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 Prozent) | - | |
1.2 | Gruppenkarte (ab 10 Personen), je Teilnehmer/-in | 8,00 |
Ermäßigt gem. Ziffer 4.1 (50 Prozent) | 4,00 | |
1.3 | Jahreskarte - nicht übertragbar - | 50,00 |
Ermäßigt gem. Ziffer 4.1 (50 Prozent) | 25,00 | |
2 | Bildung und Vermittlung | - |
2.1 | Führungen | - |
2.1.1 | Gruppen bis maximal 30 Personen, je Gruppe | - |
60 Min. | 60,00 | |
je angefangene weitere 30 Minuten | 15,00 | |
Fremdsprachenzuschlag auf Grundtarif | 15,00 | |
(zuzüglich Eintrittsentgelt gem. Tarif 1) | - | |
2.1.2 | Kinder und Jugendliche in betreuten Gruppen ab 10 Personen aus Einrichtungen der privaten und öffentlichen Kinderhilfe, aus Vereinen und Vereinigungen sowie Schüler*innen im Klassen- oder Kursverband von privaten und öffentlichen Schulen inkl. Begleitpersonen bzw. Lehrkräften, je Teilnehmer*in | - |
60 Min. | 2,50 | |
je angefangene weitere 30 Minuten | 0,50 | |
Fremdsprachenzuschlag auf Grundtarif | 0,50 | |
Hinweis: Begleitpersonen, die nicht gemäß Ziffer 4.3 freien Eintritt haben, zahlen Eintritt gemäß Tarif 1.2 | ||
2.2 |
Workshops, Mal- und Werkkurse Bei den Angeboten handelt es sich um Tagesveranstaltungen. Die Mindestdauer einer Veranstaltung beträgt 90 Minuten. Der Gesamtpreis eines Kurses ermittelt sich aus der Anzahl der Kurseinheiten. |
- |
2.2.1 | Workshop/Kurseinheit von 90 Minuten, je Teilnehmer*in | 8,00 |
je angefangene weitere 30 Minuten (zuzüglich Materialkosten) | 2,00 | |
2.2.2 | Workshop/Kurseinheit von 90 Minuten, ermäßigt gemäß Ziffer 4.1 (50 Prozent), je Teilnehmer*in | 4,00 |
je angefangene weitere 30 Minuten (zuzüglich Materialkosten) | 1,00 | |
3 | Kindergeburtstage | - |
Gruppen bis maximal 20 Personen einschließlich Begleitpersonen | ||
|
80,00 | |
|
25,00 |
4 | Ermäßigungen und Rabatte |
4.1 |
Ermäßigungen auf die Tarife der Ziffer 1.1 in Höhe von 50 Prozent wird gewährt:
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Ermäßigung auf die jeweiligen Tarife der Ziffern 1.1, 1.2, 1.3 und 2.2 in Höhe von 50 Prozent wird gewährt:
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4.2 |
Gruppierungen aufgrund eines Ratsbeschlusses Mitgliedern gesellschaftlicher Gruppierungen, die vom Rat zu bestimmen sind, wird auf den Tarif Nr. 1.1 eine Ermäßigung in Höhe von 20 Prozent gewährt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Ermäßigung ist die Vorlage des Mitgliederausweises der berechtigten Gruppierung. |
4.3 |
Freier Eintritt wird gewährt:
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4.4 |
Marketing und Akquisition |
5 |
Ausstellungsbezogene Entgelterhöhungen
Jahreskarten behalten für solche Ausstellungen ohne Zuzahlung ihre Gültigkeit. |
6 | Verbundkarten Die Intendanz des Kunstmuseums wird ermächtigt, den sich aus den Tageskartenpreisen der Verbundpartner, einschließlich etwaiger temporärer, ausstellungsbezogener Veränderungen, ergebenden Verbundkartenpreis in Abstimmung mit dem Verbundpartner verbindlich festzustellen. Die eingeräumte Rabattierung tragen die Verbundpartner ihrem Anteil am Kartenpreis entsprechend. |
7 | Entscheidungsbefugnis Entscheidungen nach Ziffer 4.4, 5 und 6 trifft die Museumsintendanz. Dem Rat der Bundesstadt Bonn sind jährlich die Veränderungen nach Ziffer 5 mitzuteilen. |
8 | Diese Entgeltordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. |
Bonn, den 17. Dezember 2024
Dörner
Oberbürgermeisterin