Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/ SGV. NRW 2023) zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2018 (GV. NRW S. 738) hat der Rat der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am 28. März 2019 folgende Entgeltordnung beschlossen:
§ 1: Entgeltpflicht
Für den Besuch von Veranstaltungen des Theater der Bundesstadt Bonn werden privatrechtliche Entgelte nach den Bestimmungen dieser Entgeltordnung erhoben.
§ 2: Tageskartenpreise
1.
Die Tageskartenpreise für Veranstaltungen des Theaters ermitteln sich durch Einordnung in die Preisgruppen I, II, III, IV und V. Diese Einordnung richtet sich nach der Qualität des einzelnen Sitzplatzes im Saal.
2.
Darüber hinaus werden die einzelnen Veranstaltungen in Preiskategorien A, B, C, D, E und F eingeordnet. Diese Einordnung richtet sich nach wirtschaftlichen Vorüberlegungen, bedingt durch z. B. besonders preisintensive Produktionen, bei musikalischen Produktionen des Schauspiels mit Orchester/ Musikgruppe, bei Musicals, bei Produktionen mit teuren Mitwirkenden, bei Silvesterveranstaltungen, bei Premieren oder Repertoire, den Spieltag in der Woche. Die Zuordnung zu den Preiskategorien und –gruppen wird von der Theaterleitung
festgelegt.
3.
Für Opern, Operetten, Musicals, Tanz und ähnliche Veranstaltungen im Opernhaus, Großer Saal gelten folgende Preise in Euro:
Preisgruppe I | Preisgruppe II | Preisgruppe III | Preisgruppe IV | Preisgruppe V | |
---|---|---|---|---|---|
Kategorie A | 104 | 92 | 82 | 60 | 30 |
Kategorie B | 88 | 78 | 68 | 50 | 20 |
Kategorie C | 67 | 57 | 47 | 36 | 12 |
Kategorie D | 57 | 47 | 36 | 25 | 10 |
Kategorie E | 52 | 42 | 31 | 25 | 10 |
Kategorie F | 47 | 36 | 26 | 20 | 10 |
4.
Für Schauspiel- und sonstige Veranstaltungen im Schauspielhaus Bad Godesberg und Wortbeiträge im Opernhaus, Großer Saal, gelten folgende Preise in Euro:
- | Kategorie A | Kategorie B | Kategorie C |
---|---|---|---|
Preisgruppe I | 38 | 32 | 27 |
Preisgruppe II | 32 | 27 | 22 |
Preisgruppe III | 28 | 23 | 18 |
Preisgruppe IV | 20 | 15 | 15 |
Preisgruppe V | 12 | 9 | 9 |
5.
Regelungen für andere Spielstätten werden je nach Größe und Umfang der Produktion von der Theaterleitung nach § 2 Nr. 3, 4, 6 bzw. 7 dieser Entgeltordnung festgelegt.
6.
Für Schauspiel- und sonstige Veranstaltungen in der Werkstattbühne gilt ein Einheitspreis von 14 Euro auf allen Plätzen, bei Premieren wird der Einheitspreis auf 16 Euro festgesetzt.
7.
Der Tageskartenpreis für Matineen und Führungen wird auf 8 Euro festgesetzt. Kinder bis 16 Jahren haben in Begleitung eines Erwachsenen freien Eintritt. Abonnenten des Theaters haben ebenfalls freien Eintritt.
8.
Für Karten, die mindestens 6 Monate vor dem Tag der Veranstaltung gekauft werden, gilt ein Frühbucherrabatt von 20 Prozent auf die jeweiligen Tageskartenpreise. Für Karten, die für Produktionen im Bereich des Schauspiels im Leporello besonders frühzeitig angekündigt werden können, gilt in der dort genannten Frist ein Frühbucherrabatt von 10 Prozent. Preisgruppe V und Kooperationsveranstaltungen gemäß § 3 sind in beiden Bereichen von diesem Rabatt ausgenommen.
9.
Für die an den in § 8 Ziffer 6 aufgeführten Personenkreis auszugebenden Vorzugskarten (Steuerkarten) gilt der unter Ziffer 4 in der Preisgruppe V Kategorie C ausgewiesene Tageskartenpreis. Es wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben.
10.
In Vorstellungen, die für Schulen oder speziell gekennzeichnet für Kinder/Jugendliche durchgeführt bzw. von Kindern gestaltet werden, wird grundsätzlich ein Einheitstageskartenpreis von 12 Euro für Erwachsene und von 6 Euro für Kinder erhoben. Es wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben. Alle weiteren Rabatte entfallen.
11.
Schulklassen, die nur einmal je Spielzeit eine Veranstaltung in Oper oder Schauspiel besuchen möchten, zahlen 10 Euro pro Karte. Die Karte gibt es für alle Aufführungstermine der Familienopern, für Aufführungen, die mit „Schulaufführung“ tituliert sind und für ausgewählte Termine von anderen Produktionen. Begleitpersonen zahlen den gleichen Preis. Die Theaterleitung ist berechtigt, die freie Termin- und Platzwahl einzuschränken.
12.
In besonderen Fällen (zum Beispiel Werbemaßnahmen, theaterpädagogische Zwecke, Sonderveranstaltungen, bei Großabnehmern, Gastspielen, geschlossenen Veranstaltungen, und anderen) kann die Theaterleitung maximal bis zu 70 Prozent von den vorgegebenen Preisen nach unten abweichen.
§ 3: Abweichung bei Kooperationsveranstaltungen
Bei Veranstaltungen, die das Theater mit einem oder mehreren Veranstaltern gemeinsam durchführt, darf die Theaterleitung die in § 2 vorgegebene Preisgruppeneinteilung verändern und von den vorgegebenen Preisen um bis zu 30 Prozent nach oben oder unten abweichen.
Die Ermäßigungen gemäß §§ 5 und 7 dieser Entgeltordnung entfallen.
§ 4: Abonnements
- Wahlabonnements
Wahlabonnements werden nach der Preiskategorie E im Musiktheater und B im Schauspiel zuzüglich Vorverkaufsgebühren berechnet.
Es werden folgende Ermäßigungen gewährt:Abonnements mit mind. acht Eintrittskarten: 30 Prozent Abonnements mit mind. sechs Eintrittskarten: 25 Prozent Abonnements mit mind. vier Eintrittskarten: 20 Prozent
Bei Besuch einer Aufführung, die einer preiswerteren Kategorie zugeordnet ist, besteht kein Erstattungsanspruch. Die Preisgruppe V ist hierbei ausgeschlossen. - Festabonnements
Bei den Festabonnements liegt die Ermäßigung bei 40 Prozent auf die jeweilige Preiskategorie. Die Preisgruppe V ist hierbei ausgeschlossen. - Abonnenten, die ein Abonnement mit mindestens 6 Eintrittskarten besitzen, erhalten in der Spielzeit, für die das Abonnement erworben wurde, auf den Tageskartenpreis aller übrigen Veranstaltungen eine Ermäßigung von 10 Prozent.
- ABO-Regio
Die Theaterleitung ist berechtigt, Abonnenten anderer Theater, die im Gegenzug den Abonnenten des Theater Bonn einen entsprechenden Rabatt gewähren, einen Preisnachlass von 10 Prozent zu gewähren. - Schulklassenabonnements
Schulklassen erhalten ein für eine Spielzeit geltendes nicht übertragbares Abonnement zum Preis von 15 Euro je Schüler und begleitender Lehrer, das zum Besuch von drei Vorstellungen nach Wahl in allen Sparten berechtigt. Auf das Abonnement wird kein Vorverkaufszuschlag erhoben. Die Theaterleitung ist berechtigt, die freie Termin- und Platzwahl einzuschränken. - TheaterCard 1+ sowie TheaterCard 2+
Ein Erwachsener erhält zum einmaligen Preis von 60 Euro für ein Jahr 30 Prozent Rabatt auf alle Opern-, Schauspiel- oder Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Premieren, Gastspielen und Sonderveranstaltungen. Für im Haushalt lebende Kinder (bis einschließlich 16 Jahre) wird je Karte ein Preis von 10 Euro erhoben. Die TheaterCard ist nicht übertragbar. Zwei in einem Haushalt lebende Erwachsene erhalten zum einmaligen Preis von 90 Euro für ein Jahr 30 Prozent Rabatt auf alle Opern-, Schauspiel- oder Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Premieren, Gastspielen und Sonderveranstaltungen. Für im Haushalt lebende Kinder (bis einschließlich 16 Jahre) wird je Karte ein Preis von 10 Euro erhoben. Die TheaterCard ist nicht übertragbar.
Für alle Abonnements und Ermäßigungen nach § 4 Ziffer 1 und 3 bis 6 gilt:
Das Theater ist berechtigt, Premieren, Sonderveranstaltungen und Gastspiele auszunehmen.
§ 5: Ermäßigungen
für Kinder, Schüler/-innen, und Studenten/-innen, Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Personen im freiwilligen sozialen Jahr, Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes
- An Kinder, Schüler/-innen, Studenten/-innen, Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes werden nicht übertragbare Restkarten ab 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn zum Einheitspreis im Musiktheater von 15 Euro, im Schauspiel von 10 Euro abgegeben. Ausgenommen hiervon sind Kooperationsveranstaltungen. Die Karten werden gekennzeichnet, um Kontrollen am Einlass durchführen zu können.
- Kinder, Schüler/-innen, Studenten/-innen, Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Personen im freiwilligen sozialen Jahr und Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes erhalten für 10 Euro die nicht übertragbare Young & More Card. Nach erfolgter Registrierung beim Theater erhalten die Inhaber dieser Young & More Card 50 Prozent Ermäßigung auf die Tageskartenpreise aller Preisgruppen und Preiskategorien. Die Young & More Card wird für die voraussichtliche Dauer der Bezugsberechtigung ausgegeben und im Bedarfsfall kostenlos verlängert bzw. erneuert. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist beim Besuch der jeweiligen Veranstaltung nachzuweisen.
- Die in Absatz 2 aufgeführten Personen erhalten, sofern sie eine Young & More Card nicht erwerben wollen, eine Ermäßigung von 40 Prozent auf die Tageskartenpreise.
- Wahlabonnements und Festabonnements werden ohne Young & More Card mit einer Ermäßigung von 50 Prozent auf den Tageskartenpreis angeboten.
- Für den vorgenannten Personenkreis wird eine Stempelkarte in der Preisgruppe IV angeboten. Bei sechs besuchten Vorstellungen im Theater ist der Besuch der siebten Vorstellung gratis. Die Karte ist übertragbar. Weitere Rabattierungen sind ausgeschlossen.
- Das Semester-Kulturticket für Studierende wird zum Einheitspreis von 3 Euro für theatereigene Veranstaltungen nach Verfügbarkeit vorhandener Eintrittskarten angeboten. Das Theater legt die konkreten Veranstaltungen fest. Das Semester-Kulturticket gibt es für eingeschriebene Studenten/-innen der Universität Bonn und auch über die Vollendung des 27. Lebensjahres hinaus.
§ 6: Sonstige Rabattierungen
- Die Theatergemeinde e.V. und die Volksbühne e.V. erhalten auf die Tageskartenpreise bei Abnahme von Eintrittskarten für Vollzahler eine Ermäßigung von 48 Prozent, die Junge Theatergemeinde und die Junge Volksbühne eine Ermäßigung von 60 Prozent. Ab dem 1. August 2017 reduziert sich der Rabatt für Vollzahler auf 46 Prozent.
- Gruppen von 10 und mehr Personen erhalten eine Ermäßigung von 10 Prozent auf den Tageskartenpreis für Vollzahler. Gruppen von 30 und mehr Personen erhalten eine Ermäßigung von 20 Prozent auf den Tageskartenpreis für Vollzahler. Ein Rabatt in Höhe von 30 Prozent wird für Gruppen größer als 50 Personen gewährt.
- Der Ferienpass kostet 10 Euro Schutzgebühr je Spielzeit und berechtigt den Inhaber während der Herbst- und Osterferien Karten für alle Eigenvorstellungen des Theaters (außer Premieren und Sonderveranstaltungen) mit einem Rabatt von 50 Prozent gegenüber dem regulären Vollpreis zu erwerben. Schüler/-innen und Studenten/-innen in Begleitung einer Ferienpass-Inhaberin bzw. eines Ferienpass-Inhabers bezahlen für diese Vorstellungen nur 6 Euro. Alle weiteren Rabatte entfallen.
Das Theater ist berechtigt, Galas, Gastspiele und einzelne Veranstaltungen hiervon auszunehmen.
§ 7: Ermäßigungen
- Inhaber/-innen von Bonn-Ausweisen erhalten eine Ermäßigung auf den Tageskartenpreis entsprechend der Richtlinien über die Ausstellung des Bonn-Ausweises in der jeweils gültigen Fassung.
- Schwerbehinderte im Sinne des SGB IX erhalten auf Nachweis 50 Prozent Ermäßigung. Sofern ebenfalls ein Buchstabe »B« im Behindertenausweis vermerkt ist, erhält eine Begleitperson eine kostenlose Eintrittskarte. Diese Karte kann nur an der Theaterkasse ausgegeben werden.
- Inhaber/-innen von Ehrenamtskarten NRW erhalten bei von der Theaterleitung ausgewählten Opern- und Theateraufführungen eine Ermäßigung von 50 Prozent auf den Tageskartenpreis.
§ 8: Vorzugskarten
1. Grundsätze
1.1.
Eintrittskarten für Konzerte und Veranstaltungen des Theater Bonn sind grundsätzlich gegen Entgelt zu verkaufen.
1.2.
Für Zwecke der Repräsentation, für Marketing und Pressevertreter/-innen sowie für dienstliche Obliegenheiten können Eintrittskarten als Ehren-, Dienst-, Presse- und Freikarten kostenlos ausgegeben werden.
1.3
An Mitarbeiter/-innen des Theater Bonn und des Beethovenorchesters, ehemalige Mitarbeiter/ -innen beider Einrichtungen, die durch Eintritt in den Ruhestand ausgeschieden sind, Mitarbeiter/-innen kultureller und kulturpolitischer Einrichtungen von Bonn und den Bundesländern sowie am Theater Bonn auftretende Künstler können nach Verfügbarkeit vorhandener Eintrittskarten in der Regel bis zu zwei Karten als Steuerkarten grundsätzlich zum in § 2 Nr. 9 festgelegten Preis verkauft werden. Einzelne Veranstaltungen können nach Entscheidung der Theaterleitung für städtische Mitarbeiter/-innen zum gleichen Vorzugspreis angeboten werden, wenn ausreichend Karten kurzfristig zur Verfügung stehen.
2. Ehrenkarten
2.1
Bis zu zwei Ehrenkarten werden auf Weisung der Theaterleitung des Theater Bonn zu besonderen Anlässen an Persönlichkeiten sowie Vertreter des öffentlichen Lebens vergeben.
2.2.
Die Platzierung der Ehrengäste wird zwischen Theaterleitung und dem Kartenservice abgestimmt.
3. Freikarten
Unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit vorhandener Karten können von der Theaterleitung Freikarten ausgegeben werden an:
3.1
ordentliche und stellvertretende Mitglieder des Kulturausschusses mit Begleitperson
3.2
Inhaber von Gutscheinen für Neubürger/- innen (mit Ausnahme von Premieren, Sondervorstellungen, Silvestervorstellungen und Gastspielen) für alle theatereigenen Veranstaltungen
3.3
mitwirkende Dirigentinnen/Dirigenten und Solistinnen/Solisten sowie Künstlerische Leitungsteams der Produktion anlässlich der Premiere je bis zu zwei Karten
3.4
sonstige Mitwirkende eine Karte
3.5
Vertreter/-innen von Agenturen, die Künstler/ - innen vermitteln, eine Freikarte je Konzert / Veranstaltung, bei denen die von ihnen vermittelten Künstler/-innen mitwirken
3.6
Verlage, deren Werke im Theater Bonn aufgeführt werden, bei entsprechender vertraglicher Regelung bis zu zwei Freikarten je Aufführung
3.7
Sonderregelungen für die Vergabe von Freikarten
3.7.1.
Die/ der Generalintendant/-in erhält zusätzlich zu ihrer/seiner Dienstkarte je Veranstaltung bis zu vier weitere Freikarten auf persönliche Anforderung.
3.7.2
Die/ der Chefdirigent /-in des Theater Bonn bzw. des Beethovenorchesters erhält zusätzlich zu ihrer/ seiner Dienstkarte je Veranstaltung, in der sie/er als Dirigent/-in wirkt, bis zu zwei weitere Freikarten auf persönliche Anforderung.
3.8
Freikarten für Marketingaktionen
Freikarten können aus repräsentativen und dienstlichen Zwecken und für Marketingaktionen ausgegeben werden, wenn dadurch der allgemeine Kartenvorverkauf nicht eingeschränkt wird und zwar:
- für Vertragspartner, Zuwendungsgeber oder Sponsoren
- zur Pflege des nachwachsenden Publikums, im Rahmen befristeter Marketingaktionen und aufgrund des besonderen kulturpolitischen Auftrages des Theaters.
Die Entscheidung darüber trifft die Theaterleitung.
4. Pressekarten
4.1
Vertreter/-innen der Bonner sowie der überregionalen Presse, die im Auftrage ihrer Redaktionen zur Ausübung dienstlicher Aufgaben Konzerte und Veranstaltungen des Theater Bonn aufsuchen, können auf Anordnung der Theaterleitung Pressekarten erhalten. Analog kann dies auch auf Vertreter/-innen anderer Medienorgane bundesweit erweitert werden.
4.2
Pro Pressevertreter/-in wird eine Pressekarte abgegeben.
4.3
Für Begleiter/-innen von Pressevertretern wird eine Eintrittskarte entsprechend dem Preis des § 2 Nr. 9 ausgegeben.
5. Dienstkarten
5.1
Zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben wird an Mitarbeiter/-innen des Theater Bonn und an berechtigte Vertreter/-innen je eine Dienstkarte ausgegeben. Entscheidungsbefugt hierfür ist die Theaterleitung bzw. deren Vertreter.
5.2
An die Theaterärztin/ den Theaterarzt und an die eingesetzten Mitglieder des DRK werden ohne besondere schriftliche Anweisung je 2 Dienstkarten ausgegeben.
6. Steuerkarten
6.1
Für den unter 1.3 genannten Personenkreis können nach Verfügbarkeit vorhandener Eintrittskarten zu allen Konzerten und Veranstaltungen des Theater Bonn für alle Spielstätten jeweils bis zu zwei Steuerkarten angeboten werden.
6.2
Künstler/ -innen und Personal anderer Bühnen erhalten nach Vorlage des entsprechenden Ausweises an der Abendkasse - nach Verfügbarkeit vorhandener Karten - für eine Eigenveranstaltung des Theater Bonn eine Steuerkarte.
6.3
Personen, die ehrenamtlich für das Theater arbeiten, können nach Entscheidung der Theaterleitung ebenfalls Steuerkarten erhalten.
7. Weitere Regelungen
Ehren-, Frei- und Dienstkarten, die bis 30 Minuten vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung an der Abendkasse nicht abgeholt worden sind, werden dem freien Kartenverkauf zugeführt. Zu diesem Zeitpunkt erlischt der Anspruch auf den Erhalt dieser Karten. Die/ der Berechtigte kann persönlich im Ausnahmefall mit der Abendkasse eine auf sie/ ihn bezogene Absprache treffen.
§ 9: Sonstige Entgelte
- Sofern in dieser Entgeltordnung keine ausdrückliche andere Regelung getroffen wurde, wird auf die nach den §§ 2 bis 7 anfallenden Tageskartenpreise im Vorverkauf ein Zuschlag von 10 Prozent erhoben. Die sich nach Hinzurechnung des Zuschlags ergebenden Gesamtpreise werden nach kaufmännischen Grundsätzen auf volle 10 Cent auf- oder abgerundet.
- Bei einer durch die/ den Besucher/-in verursachten Umbuchung bereits ausgedruckter Eintrittskarten, für die Umbuchung eines Abonnentenplatzes auf einen anderen Aufführungstag sowie für den Ersatzdruck eines verlorenen Abonnementausweises wird ein Entgelt von 5 Euro je Karte erhoben.
- Beim Versand von Eintrittskarten durch die Vorverkaufsstellen des Theaters werden pauschale Bearbeitungs- und Versandkosten geltend gemacht. Sie betragen je Versendungsvorgang 5 Euro. Dies gilt nicht für Zusendungen im Rahmen eines Abonnements.
§ 10: Dokumentationspflicht
Die Zuordnung zu den Kategorien gemäß § 2, die Abweichungen gemäß § 3 sowie die Ausgabe von Karten gemäß §§ 7 und 8 sind prüffähig zu dokumentieren.
§ 11: Fälligkeiten
Die Entgelte und Gebühren werden beim Erwerb der Karten bzw. zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Termin fällig.
§ 12: Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am 1. August 2019 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die vom Rat der Bundesstadt Bonn am 3. Mai 2016 beschlossene Entgeltordnung für das Theater der Bundesstadt Bonn außer Kraft.
Bonn, den 5. April 2019
Sridharan
Oberbürgermeister