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Bundesstadt Bonn

10-14 Richtlinien Zuschüsse Vereine Hardtberg

Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen zur Unterstützung der Arbeit von örtlichen Gesang- und Instrumentalvereinen, der Ortsausschüsse und sonstiger örtlicher Vereine, Vereinigungen und Initiativen (mit Ausnahme der Sportvereine) gemäß § 7 Absatz 2 Buchstabe o) der Bezirkssatzung der Bundesstadt Bonn.