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Bundesstadt Bonn

10-1-2 Entschädigungsordnung

Anlage 3 zu § 8 der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn

Entschädigungsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Bundesstadt Bonn

Aufgrund der §§ 36 Abs. 4, 45 und 46 GO NRW in Verbindung mit § 8 der Hauptsatzung wird folgende Entschädigungsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Bundesstadt Bonn beschlossen: