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Bundesstadt Bonn

Ausbau der A565: Weitere Öffentlichkeitsbeteiligung

Im laufenden Planfeststellungsverfahren der Bezirksregierung Köln für den Ausbau der A565 (Tausendfüßler) liegen die Planunterlagen vom 12. September 2022 bis einschließlich 11. Oktober 2022 öffentlich aus. Darauf macht die Bundesstadt Bonn aufmerksam.

Die Autobahn GmbH des Bundes will die Autobahn 565 zwischen der Anschlussstelle Bonn-Endenich und dem Autobahnkreuz Bonn-Nord einschließlich Brückenneubauten und Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Entwässerungseinrichtungen neu bauen. Das für das Bauvorhaben notwendige Planfeststellungsverfahren wurde am 10. September 2020 eingeleitet. Die abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungen der betroffenen Privaten zu den 2020 offen gelegten Planunterlagen haben dazu geführt, dass die Ausgangsplanung überarbeitet bzw. ergänzt worden ist. Die Planänderung umfasst insbesondere einen Erläuterungsbericht, einen UVP-Bericht, eine Erläuterung zum landschaftspflegerischen Begleitplan und ein klimatisches Gutachten.

 

Die Planänderungsunterlagen stehen in der Zeit vom 12. September bis einschließlich 11. Oktober 2022 auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln unter  https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/25_strasse_planfeststellungsverfahren/index.html (Öffnet in einem neuen Tab) zur Verfügung. Als zusätzliches Informationsangebot hat die Bezirksregierung Köln eine Papierfassung der Planunterlagen zur Verfügung gestellt, die im selben Zeitraum bei der Stadt Bonn, im Amt für Bodenmanagement und Geoinformation, Stadthaus, Berliner Platz 2, Aufzug 2, Etage 6B (Kundenzentrum Geodaten) ausliegt. Die Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr und Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr. Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, telefonisch unter Ruf 0228 – 772200 oder per E-Mail unter  kundenzentrum-geodatenbonnde.

Es können nur Einwendungen zu den Änderungen in diesem ersten Deckblattverfahren erhoben werden. Alle Personen, die durch das Vorhaben berührt werden, können sich bis einschließlich 8. November 2022 mit ihren Einwendungen an die Bezirksregierung Köln wenden. Weitere Informationen gibt es auf der oben angegebenen Internetseite der Bezirksregierung.