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Bundesstadt Bonn

Vorschlag zur Sicherung der OGS-Angebote

In einer Vorlage für den nächsten Rat schlägt die Verwaltung der Politik eine Lösung vor, mit der die Finanzierung der OGS-Angebote trotz absehbar ausbleibender Unterstützung durch das Land bis zum Schuljahresende 2023/2024 gesichert wäre. Oberbürgermeisterin Katja Dörner sieht darin ein wichtiges Signal für die Eltern.

1,7 Millionen Euro zusätzlich bis zum Schuljahresende

Die Träger der Angebote der Offenen Ganztagsschule in Bonn sollen ihre Angebote im laufenden Schuljahr 2023/2024 weiter aufrechterhalten können und dafür von der Stadt rund 1,7 Millionen Euro zusätzlich erhalten. Dabei handelt es sich um überplanmäßige Mittel. Dies geht aus einer Vorlage der Verwaltung für die Ratssitzung am 12. Dezember hervor. Aufgrund des Tarifabschlusses im Öffentlichen Dienst waren die Personalkosten zuletzt deutlich angestiegen, so dass die Träger davor warnten, ihre Leistungsangebote reduzieren zu müssen. 

Die Landesregierung zeigt sich bis heute nicht bereit, ihren Anteil an der OGS-Finanzierung zu erhöhen, um diese deutliche Tariferhöhung auszugleichen. Um Eltern und Trägern gleichwohl die dringend notwendige Planungssicherheit zu geben, ist die Stadt bereit, die Tariferhöhung aus Mitteln des städtischen Haushaltes für das laufende Schuljahr auszugleichen. 

"Ich hoffe, dass der Rat diesem Vorschlag zustimmt und wir somit die OGS-Betreuung ohne Änderungen bis zum Schuljahresende aufrechterhalten können", erklärt Oberbürgermeisterin Katja Dörner. "Das wäre ein wichtiges und sehr gutes Signal für die Eltern in unserer Stadt." Dörner kritisierte zugleich das Land, das die Kommunen in dieser schwierigen Situation allein lasse.

Kommunen warten auf Landesregelung

Das Land NRW hat für Januar 2024 die Vorlage eines Ausführungsgesetzes mit den Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch OGS-Ganztag angekündigt. Die Fragestellung, ob und in welchem Umfang das bisherige OGS-Leistungsangebot in Bonn künftig beibehalten werden kann, oder ob es einer Neukonzeptionierung ab dem Schuljahr 2024/2025 bedarf, ist auf der Basis der Landesvorgaben im Ausführungsgesetz sowie mit Blick auf den neuen Doppelhaushalt 2025/26 zu klären und zu beantworten.

Sollte sich ergeben, dass eine auskömmliche Finanzierung seitens des Landes nicht gewährleistet wird, hat dies bei unverändertem Leistungsumfang zur Folge, dass für das erste Schulhalbjahr 2024/25 weitere Mittel in Höhe von circa 1,2 Millionen Euro überplanmäßig bereitgestellt und die Planwerte für den neuen Doppelhaushalt entsprechend erhöht werden müssen.