Ab Montag, 21. November 2022, müssen Energielieferanten ihre Kundschaft über das Sofort-Hilfe-Gesetz online informieren. SWB Energie und Wasser hat bereits am Freitagmittag, 18. November, Antworten auf häufig gestellte Fragen veröffentlicht: www.stadtwerke-bonn.de/fuer-zuhause (Öffnet in einem neuen Tab).
Kundinnen und Kunden erfahren dort, wie die Soforthilfe abgewickelt wird, beispielsweise im Fall eines Dauerauftrags oder, wenn ein SEPA-Mandat erteilt wurde. Ein übersichtliches Schaubild, das in PDF-Form die Fragen ergänzt, gibt einen Überblick, wann man aktiv werden muss. Infos gibt es zudem zur Berechnung des Abschlags.
Informationen zum Anspruch für die Soforthilfe haben die Stadtwerke Bonn auch auf der Seite der Energie- und Gebäudemanagement GmbH (Öffnet in einem neuen Tab) für Unternehmen bereitgestellt.