Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Parkbeschilderung in der Max-Bruch-Straße angepasst

Die Stadt Bonn hat Mitte Mai 2023 die Parkbeschilderung in der Max-Bruch-Straße in Endenich angepasst: In Fahrtrichtung Wiesenweg verdeutlichen jetzt absolute Halteverbotsschilder, dass auf dem Gehweg nicht geparkt werden darf. Damit soll die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbreite für Gehwege sichergestellt werden.

Bislang wurde in der Max-Bruch-Straße häufig unerlaubt auf dem Gehweg geparkt, so dass die erforderliche Mindestbreite nicht gegeben war.

Zuvor wurde in der Max-Bruch-Straße regelmäßig unerlaubt auf dem Gehweg geparkt, so dass für Fußgänger*innen stellenweise nur 50 bis 80 Zentimeter Platz blieben. Bei einem Ortstermin mit der Behindertengemeinschaft zeigte sich, dass Menschen im Rollstuhl den Gehweg nicht nutzen können. Gehwege müssen mindestens 1,5 Meter breit sein, damit diese barrierefrei nutzbar sind. 

In Fahrtrichtung Endenicher Allee dürfen Fahrzeuge auf der Straße parken. Das Gehwegparken ist auch hier nicht zulässig. Um die Fahrbahn auf beiden Seiten fürs Parken freizugeben, ist die Straße mit einer Breite von lediglich 5,9 Metern zu schmal.

In den kommenden zwei Wochen erhalten Falschparkende in der Max-Bruch-Straße, die in Richtung Wiesenweg im absoluten Halteverbot stehen, lediglich ein sogenanntes "Null-Euro-Knöllchen".