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Bundesstadt Bonn

Max-Bruch-Straße: Halteverbote werden zurückgenommen

Nach dem Beschluss in der Bezirksvertretung Bonn wird die Stadt Bonn die kürzlich in der Max-Bruch-Straße eingerichteten Halteverbote zurücknehmen. In einem Informationsbrief, der am Freitag, 26. Mai, verteilt und online veröffentlicht wurde, erläutert die Stadt den Anwohnenden, welche Folgen dies für das Parken in der Straße hat.

Die Bezirksvertretung Bonn hat in ihrer Sitzung vom 23. Mai 2023 beschlossen, dass die kürzlich eingerichteten Halteverbote für die Fahrbahn in der Max-Bruch-Straße wieder zurückgenommen werden sollen. Gleichzeitig wurde die Stadtverwaltung beauftragt, eine neue Planung für die Verkehrs- und Parkregelungen für die gesamte Max-Bruch-Straße zu erstellen. 

In dem Informationsbrief weist die Stadt darauf hin, dass die Straßenverkehrsordnung Parken auf Gehwegen grundsätzlich verbietet. Dies ist nur dann erlaubt, wenn es mit entsprechenden Schildern ausdrücklich erlaubt wird. Gehwegparken kann in der Max-Bruch-Straße jedoch nicht eingerichtet werden, da die Gehwege zu schmal sind und Fußgänger*innen dadurch behindert werden. 

Nach der Zurücknahme der Halteverbote ist das Parken auf der Fahrbahn zwar beidseitig grundsätzlich wieder zugelassen, aber in der Praxis nur dann umsetzbar, wenn Autos nur auf einer Seite oder versetzt abgestellt werden. Würde beidseitig auf gleicher Höhe geparkt, bliebe zwischen den parkenden Autos nicht ausreichend Platz für durchfahrende Fahrzeuge, vor allem von Feuerwehr, Rettungsdienst und Müllabfuhr. Gesetzlich gefordert ist dafür eine befahrbare Fahrbahnbreite von drei Metern. 

Der Stadtordnungsdienst wird die Einhaltung der Regeln überwachen. Wer künftig auf dem Gehweg parkt, muss damit rechnen, ein Knöllchen über mindestens 55 Euro zu erhalten. Stehen Autos so, dass die freibleibende Fahrbahn zu schmal ist, können je nach konkreter Situation Verwarnungen zwischen 35 und 100 Euro (plus Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg) ausgestellt werden. Sollten dadurch Einsatz- und Rettungsfahrzeuge behindert werden, kann dies sogar zur Folge haben, dass Fahrzeuge auf Kosten der Halter*innen abgeschleppt werden müssen.

Carsten Sperling, Leiter der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Bonn: „Uns ist bewusst, dass wir für die Max-Bruch-Straße eine praktikablere Regelung brauchen. Wir waren überzeugt, dass wir mit dem eingerichteten halbseitigen Halteverbot einen guten Kompromiss für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gefunden hatten. Jetzt wird die Stadt der Bezirksvertretung schnellst möglich eine überarbeitete Planung für die gesamte Straße vorlegen, damit diese beraten und beschlossen werden kann.“