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Bundesstadt Bonn

Geänderte Gebührensätze für Zeiträume vor dem 1. Januar 2023

Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung vom 23. März 2023 rückwirkend für Zeiträume vor dem 1. Januar 2023 geänderte Gebührensätze für Straßenreinigung, Abwasser- und Abfallentsorgung beschlossen. Voraussichtlich im zweiten Quartal 2023 wird die Stadtverwaltung sukzessive die ausstehenden Gebührenfestsetzungen umsetzen und die betroffenen Immobilieneigentümer*innen informieren.

Die Beschlüsse wurden erforderlich, weil das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) am 17. Mai 2022 eine Entscheidung im Zusammenhang mit der Kalkulation von kommunalen Abwassergebühren für das Jahr 2017 getroffen hatte, welche sich auch auf die Gebührenkalkulationen der Bundesstadt Bonn auswirkt. Mit diesem Urteil änderte das OVG die bis dahin mehr als 28 Jahre gefestigte Rechtsprechung zu den Grundlagen der Gebührenkalkulation grundlegend. 

Die jetzt neu beschlossenen Gebührensätze kommen ausschließlich für noch nicht rechtskräftige oder noch nachzuholende Gebührenfestsetzungen zum Tragen. Da die Verwaltung seit Bekanntwerden der vorgenannten OVG-Entscheidung nur noch entlastende Abgabenbescheide erlassen hat, zählen hierzu insbesondere die vielen noch ausstehenden Abrechnungen der Schmutzwassergebühren. Abgabenbescheide, welche vor dem 17. Mai 2022 ergingen und nicht mit Rechtsmittel angegriffen wurden, haben auch weiterhin Bestand (Grundsatz der Rechtssicherheit).

Den nun beschlossenen Kalkulationen sind für die Jahre 2017 bis einschließlich 2021 die tatsächlichen Kosten und für das Jahr 2022 wegen noch fehlender Betriebsabrechnung die Kalkulationsdaten zugrunde gelegt. Diesen Kosten wurden die im jeweiligen Gebührenjahr tatsächlich vorhandenen Bemessungsgrundlagen gegenübergestellt. Es wäre bei diesen Nachkalkulationen für zurückliegende Jahre nicht zulässig, bei den ursprünglichen Prognosedaten zu bleiben und lediglich die neuen kalkulatorischen Zinssätze anzuwenden.

Hieraus resultiert für die Abfallentsorgungsgebühren für die Jahre 2019 und 2022 ein Rückgang der Gebührenlast und für die Jahre 2020 und 2021 ein leichter Anstieg gegenüber den bislang gültigen Gebührensätzen.

Die Abwassergebühren sinken nahezu durchgängig gegenüber den bislang gültigen Gebührensätzen. Lediglich die Schmutzwassergebühr für das Kalenderjahr 2020 steigt gegenüber dem bisherigen Gebührensatz an.

Bei den Straßenreinigungsgebühren ergibt sich für die Jahre 2018 bis 2021 ein Anstieg und für die Jahre 2017 und 2022 ein leichter Rückgang der Gebührenlast gegenüber den bislang gültigen Gebührensätzen. Die Steigerung des Gebührensatzes für das Kalenderjahr 2020 beruht maßgeblich auf den im Nachgang festgestellten Auswirkungen des Anfang 2020 in Kraft getretenen Straßenverzeichnisses, welches zu einer deutlichen Reduzierung der gewichteten Bemessungsgrundlage geführt hat.

Details hierzu finden sich im Bonner Ratsinformationssystem:

 Straßenreinigung (Öffnet in einem neuen Tab)         

 Abwasser (Öffnet in einem neuen Tab)           

 Abfall (Öffnet in einem neuen Tab)