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Bundesstadt Bonn

Entlastung für freie Kita-Träger

Der Rat beschließt in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. März 2023, ein Stufenmodell, das freie Träger von Kindertageseinrichtungen finanziell unterstützt. Die Stadt Bonn übernimmt bis zu 60 Prozent der Trägeranteile, um Kita-Plätze zu sichern.

Seit längerem weisen freie Kita-Träger darauf hin, dass die gesetzlichen Trägeranteile in der jetzigen Form für sie nicht mehr finanzierbar sind. Steigende Kosten bei Personal, Energie-, Bau- und Lohnkosten verschärfen diese Situation. Bei Oberbürgermeisterin Katja Dörner sind daher zahlreiche Schreiben von Bonner freien Trägern eingegangen mit der dringenden Bitte um Unterstützung. Dem kommt die Stadt nun nach: Der Rat hat ein Stufenmodell zur finanziellen Entlastung von freien Trägern in der Kinderbetreuung beschlossen.

„Die freien Träger leisten einen wesentlichen Beitrag für die Betreuung und frühkindliche Bildung der Bonner Kinder. Es ist in unser aller Interesse, dass dieses Angebot zuverlässig fortgeführt werden kann. Hier finanziell zu unterstützen, entlastet die Einrichtungen und ist eine gute Nachricht für Familien mit Kindern in Bonn“, sagt Oberbürgermeisterin Katja Dörner.

Die Stadt Bonn wird ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 mindestens 40 Prozent des jeweiligen Trägeranteils übernehmen. Träger, die durch Überschreiten der Gruppenstärke zusätzliche Plätze schaffen, werden noch einmal um weitere zehn Prozent zusätzlich zu den 40 Prozent Basisübernahme entlastet. Weitere zehn Prozent Entlastungen gibt es, wenn Träger einen Anteil ihrer Betreuungsplätze zur Belegung durch die Stadt zur Verfügung stellen. Die bereits seit längerem bestehenden Sonderzahlungen werden, sofern sie über die neue Regelung hinausgehen, fortgeführt.

Für den städtischen Haushalt bedeutet dieser Beschluss Mehrausgaben von rund fünf Millionen Euro, wenn alle drei Stufen vollständig in Anspruch genommen werden. Von den 216 Kindertageseinrichtungen in Bonn werden 150 von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben. Träger von nicht-städtischen Einrichtungen müssen laut Kinderbildungsgesetz NRW einen Eigenanteil erbringen, der von 10,3 Prozent bei kirchlichen Trägern bis hin zu 3,4 Prozent bei Elterninitiativen liegt.

Der Rat beschloss zudem eine Resolution, in der er an Landesregierung und Landtag NRW appelliert, für eine bessere Finanzierung der Kindertagesstätten zu sorgen.