Dies wurde erforderlich, weil das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) am 17. Mai 2022 eine Entscheidung im Zusammenhang mit der Kalkulation von kommunalen Abwassergebühren für das Jahr 2017 getroffen hatte, welche sich auch auf die Gebührenkalkulationen der Bundesstadt Bonn auswirkt.
Die neu beschlossenen Gebührensätze kommen ausschließlich für noch nicht rechtskräftige oder noch nachzuholende Gebührenfestsetzungen zum Tragen. Da die Verwaltung seit Bekanntwerden der vorgenannten OVG-Entscheidung nur noch entlastende Abgabenbescheide erlassen hat, zählen hierzu insbesondere die vielen noch ausstehenden Abrechnungen der Schmutzwassergebühren.
Zwischenzeitlich hat die Stadtverwaltung die technischen Voraussetzungen geschaffen, so dass die ausstehenden Veranlagungen ab Mittwoch, 14. Juni 2023, nachgeholt werden. Den hiervon betroffenen Bürger*innen werden somit zeitnah entsprechende Veranlagungsbescheide per Post zugesandt.
Korrespondierend zum Stopp bei den Gebührenveranlagungen hat die Stadtverwaltung seit Juni 2022 für die Grundbesitzabgaben ebenfalls keine Mahnungen mehr erlassen. Nachdem nun wieder Abgabenbescheide erstellt und versandt werden, ist es parallel hierzu ebenfalls vorgesehen, spätestens ab Anfang Juli 2023 säumige Zahlungspflichtige wieder mittels Mahnung an deren Rückstände zu erinnern.