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Bundesstadt Bonn

Bodycams und Einsatzleitwagen für Stadtordnungsdienst und Wache GABI

Mitarbeitende des Stadtordnungsdienstes und der Wache GABI werden ab Freitag, 3. Juni 2022, bei ihren Einsätzen sogenannte Bodycams tragen. Die Aufzeichnungsgeräte dienen zur Beweissicherung in gefährlichen Einsatzsituationen und sollen die Sicherheit der Mitarbeitenden weiter verbessern.

Seit Jahren steigen die Aufgabenvielfalt und Einsatzzahlen des Stadtordnungsdienstes und der Wache GABI. Immer häufiger kommt es dabei auch zu Einsätzen, bei denen Mitarbeitende bedroht, angegriffen und teils auch verletzt werden. Deshalb werden sie künftig - zusätzlich zur bereits vorhandenen Schutzausrüstung - im Einsatz Aufzeichnungsgeräte tragen, wie sie auch die Landespolizei bereits einsetzt.

Oberbürgermeisterin Katja Dörner: „Stadtordnungsdienst und Wache GABI leisten einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit in unserer Stadt. Dafür sage ich stellvertretend für alle Bonnerinnen und Bonner ‚Herzlichen Dank!‘. Zugleich liegt es in unserer Verantwortung, die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen im Einsatz bestmöglich zu schützen. Ich bin zuversichtlich, dass wir ihre Sicherheit mithilfe der Bodycams weiter verbessern können.“

40 Geräte hat die Stadtverwaltung für den Stadtordnungsdienst und die Wache GABI beschafft. Den Grundsatzbeschluss dazu hatte der Rat im September 2020 gefasst und im Juni 2021 entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt.

Bevor die Geräte eingesetzt werden konnten, wurden neben technischen auch datenschutzrechtliche Fragen geklärt. Zudem wurden die Mitarbeitenden im Einsatz der Technik und im Umgang mit schwierigen Einsatzsituationen geschult.

Regeln für Einsatz sind eng gefasst

Seit einer Gesetzesänderung zum 1. Juli 2021 ist der Einsatz von Bodycams in NRW auch den Ordnungsbehörden gestattet. Die Voraussetzungen dafür sind im Ordnungsbehördengesetz sowie im Polizeigesetz des Landes NRW geregelt. Diese sind bewusst eng gefasst. Sie lassen eine Aufzeichnung nach vorheriger Ankündigung im öffentlichen Raum zu, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine konkrete Gefahr für Leib und Leben der Einsatzkräfte oder Dritter vorliegt. In Wohnungen ist der Einsatz nur zur Verhütung dringender Gefahren zulässig. Bei öffentlichen Versammlungen hingegen ist ein Einsatz ausgeschlossen.

Die Aufzeichnung erfolgt verschlüsselt und manipulationssicher. Die entstandenen Aufnahmen werden – den gesetzlichen Vorgaben entsprechend – nach zwei Wochen automatisch gelöscht. Ausnahmen davon gibt es, wenn Aufnahmen zur Gefahrenabwehr, zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten oder auf Verlangen der aufgezeichneten Person die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von aufgezeichneten ordnungsbehördlichen Maßnahmen benötigt werden.

Leitwagen für komplexe Einsatzlagen

Ein weiterer Baustein zur Bewältigung komplexer Einsatzlagen, beispielsweise bei Kampfmittelentschärfungen oder Großveranstaltungen, bildet der vor einigen Monaten in Dienst gestellte Einsatzleitwagen. Dieser dient der Einsatzleitung als mobile Einsatzleitstelle und ist hierbei völlig autark nutzbar. Neben eigenem W-Lan und eigenständiger Stromversorgung verfügt das Fahrzeug unter anderem über vier Arbeitsplätze mit vollständiger Büroausstattung, Außensprechanlage für Durchsagen sowie einen Stromerzeuger.

Auch die Einsatzleitstelle, die die Einsätze des Stadtordnungsdienstes koordiniert und disponiert, wurde durch neue Funktechnik und ein Upgrade der eingesetzten Software gestärkt. Im Jahr 2021 steuert die Leitstelle damit rund 30.000 Einsätze allein des Streifendienstes.

Verstärkter Einsatz in den Sommermonaten

In den Sommermonaten wird die Verwaltung die Präsenz insbesondere an Abenden und Wochenenden durch nebenberufliches Personal erhöhen, um den vielfältigen Anliegen der Bürger*innen Rechnung tragen zu können. Dafür werden auch besonders frequentierte Bereiche wie die Hofgartenwiese, das Rheinufer oder der Bereich Poppelsdorfer Allee verstärkt in den Blick genommen. Ordnungswidrigkeiten werden konsequent geahndet, zum Beispiel durch sofort vor Ort zu entrichtende Verwarngelder bei erheblichen Lärmbelästigungen und Ruhestörungen.

Stadt sucht Personal für den Streifendienst

In Vorbereitung ist derzeit ein umfassendes Konzept für den Stadtordnungsdienst, wie sich der Bereich im Hinblick auf wachsende Herausforderungen für die nächsten Jahre zukunftsfest aufstellen kann. Die Besetzung der bestehenden und der künftig erforderlichen Stellen ist dabei besonders wichtig. Aktuell sucht die Stadt Verstärkung für zurzeit vakante Stellen im Streifendienst.

Die Stellenausschreibung finden Interessierte auf der städtischen Karriereseite unter  https://karriere.bonn.de (Öffnet in einem neuen Tab).