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Bundesstadt Bonn

Bonner Baulandmodell wird weiterentwickelt

Einen Bericht über das im Jahr 2018 eingeführte Bonner Baulandmodell hat die Stadtverwaltung dem Rat der Stadt Bonn vorgelegt. Sie wurde beauftragt, das Baulandmodell weiterzuentwickeln.

„Das Bonner Baulandmodell wird voraussichtlich zu einem Anstieg des Baus geförderter Wohnungen führen“, heißt es in der Evaluation. Anhand der erfassten Bebauungsplanverfahren kann nachgewiesen werden, dass die von den Investoren zu erbringenden Leistungen angemessen sind. Aufgrund der positiven immobilienwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den noch zu Beginn des Jahres 2021 verbesserten Wohnraumförderbestimmungen NRW geht die Stadtverwaltung weiterhin von der Angemessenheit der Leistungen aus. Es zeigte sich allerdings auch, dass die Regelungen zur Finanzierung von Kitaplätzen zu Ablehnung bei den Vorhabenträgern und zur Verzögerung von Bebauungsplanverfahren führen.

Der Rat hat in seiner Sitzung am 28. Juni 2021 für die Weiterentwicklung des Baulandmodells die Prüfung einer Reihe von Aspekten beschlossen. So wird untersucht, bei sämtlichen Wohnungsneubauvorhaben, die 8 oder mehr Wohneinheiten vorsehen und für die ab dem 1. Juli 2021 neues Planungsrecht geschaffen wird, eine verbindliche Mindestquote von 20 Prozent der zu schaffenden Wohnungen festzulegen, die der Förderung im Förderweg A, und von 20 Prozent, die der Förderung im Förderweg B gemäß den Bestimmungen des Landes NRW, unterliegen. Ab 20 Wohneinheiten soll dies äquivalent für 30 Prozent (Förderweg A) und 20 Prozent (Förderweg B) gelten.

Darüber hinaus wird die Verwaltung einen Vorschlag für die Modifizierung der Kita-Regelungen machen. Zudem werden die Auswirkungen einer Verlängerung der Mietpreis- und Belegungsbindungen von 20 auf 30 sowie 40 Jahre auf die Angemessenheit geprüft. Und: Vorhabenträgern soll die Möglichkeit gegeben werden, bei 100 Prozent gefördertem Wohnungsbau diesen nicht ausschließlich im Förderweg A errichten zu müssen.