Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Plakatkampagne wirbt für entspanntes Miteinander im Straßenverkehr

Mit einer Plakatkampagne informiert die Stadt Bonn über neue Regeln im Straßenverkehr – und wirbt für ein entspanntes Miteinander. Entsprechende Plakatmotive sind ab Dienstag, 13. Juli 2021, auf Megalights und Citylights im Stadtgebiet zu sehen.

Die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im April 2020 hat einige Änderungen mit sich gebracht, insbesondere für das Nebeneinander von Fahrrädern und Autos. Die Stadt nimmt dies zum Anlass, die Bonner*innen auch für bestehende Regeln zu sensibilisieren, damit alle, die unterwegs sind, entspannt und sicher an ihr Ziel kommen.

Mit unterschiedlichen Plakatmotiven informiert die Stadt über die geltenden Regeln und wirbt für mehr Miteinander.

Halteverbot auf Radwegen und Schutzstreifen

Seit Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrs-Ordnung gilt auf allen Radwegen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen das absolute Halteverbot – das heißt, kein Auto darf dort parken oder kurz halten. Zuvor war es erlaubt, bis zu drei Minuten auf den Schutzstreifen stehen zu bleiben.

Abstand beim Überholen

Autos dürfen ein Fahrrad nur noch mit mindestens 1,5 Meter Abstand überholen. Ist die Fahrbahn zu eng für diesen Sicherheitsabstand, muss das Auto hinter dem Fahrrad bleiben, bis die Fahrbahn breit genug oder die Gegenspur frei ist. Außerorts beträgt dieser Mindestabstand sogar zwei Meter.

Nebeneinander fahren

Radfahrende dürfen nebeneinander fahren, solange sie andere dadurch nicht behindern - zum Beispiel, wenn eine Straße für einen Überholvorgang mit dem neuen Mindestabstand ohnehin zu eng ist. Ist die Fahrbahn breit genug zum Überholen, müssen sie Platz machen, wenn sich ein Auto von hinten nähert.

Eine Sonderregelung gilt in Fahrradstraßen: Dort dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer immer nebeneinander fahren. Sie müssen keinen Platz zum Überholen anbieten, da Autos hier nur Gast sind. Dennoch gilt: Gegenseitige Rücksichtnahme ist oberste Maxime im Straßenverkehr.

Generell Rücksicht nehmen

Wie das Miteinander im Straßenverkehr am besten gelingt, gibt Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung vor:

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass niemand geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Weitere Informationen zur Straßenverkehrs-Ordnung und dem Radverkehr finden Sie auf der städtischen Website unter  www.bonn.de/stvo (Öffnet in einem neuen Tab).