Die Amtszeit beginnt am 1. Februar 2025 und dauert fünf Jahre. Für ihre Tätigkeit erhalten die ehrenamtlichen Richter*innen eine Entschädigung und Fahrtkostenerstattung. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Bewerben kann sich, wer Lebenserfahrung und ein allgemeines Urteilsvermögen mitbringt. Interessierte sollten zudem verantwortungsbewusst an verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen teilnehmen können. Bewerber*innen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sollten das 25. Lebensjahr vollendet und seit mindestens einem Jahr den Wohnsitz im Stadtgebiet Bonn haben.
Ausgenommen von der Bewerbung sind Beamt*innen und Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Soldat*innen und Rechtsanwält*innen. Zur Beschäftigung im öffentlichen Dienst zählt auch die Tätigkeit bei Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel der Sparkasse. Ausgeschlossen ist zudem eine zeitgleiche Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Tätigkeiten als ehrenamtliche*r Richter*in am Verwaltungsgericht Köln. Wer daran interessiert ist, findet in dieser Pressemitteilung (Öffnet in einem neuen Tab)weitere Informationen.
Bis 28. Februar bewerben
Bewerbungen nehmen die Bürgerdienste der Stadt Bonn bis Mittwoch, 28. Februar 2024, formlos per E-Mail an helmut.beinesbonnde entgegen. Anzugeben sind Name, Geburtsdatum und -ort, Anschrift, Telefonnummer, eventuell wahrgenommene Mandate und die genaue Berufsbezeichnung.