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Bundesstadt Bonn

Ab 1. Februar keine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen mehr

Die Bundesstadt Bonn macht darauf aufmerksam, dass die NRW-Landesregierung zum 1. Februar 2023 die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie die Isolierungspflichten für Corona-Infizierte auslaufen lässt.

Darüber hinaus weist das Land darauf hin, dass auch die Testregelungen für Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nicht verlängert werden. Gleiches gilt für Gemeinschaftsunterkünfte und Justizvollzugsanstalten. Die Test- und Quarantäneverordnung läuft zum 31. Januar 2023 gänzlich aus. Somit endet die Pflicht, sich im Falle einer Corona-Infektion fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben. Alle Isolierungen aufgrund der auslaufenden Verordnung enden automatisch mit Ablauf des 31. Januar 2023.

Wie das Land weiter mitteilt, bleiben die vorwiegend aus Bundesrecht resultierenden Schutzmaßnahmen für Einrichtungen für vulnerable Personen bestehen. Demnach gilt:

  • Wer einen positiven Test hat, darf Einrichtungen für vulnerable Personen (zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeheime, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen) für fünf volle Tage nach dem positiven Test nicht betreten. Der Tag der Testung wird dabei nicht mitgerechnet.
  • Für Beschäftigte in diesen Einrichtungen gibt es weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.
  • Allen positiv getesteten Personen wird dringend empfohlen, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske tragen.
  • Beschäftigte in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen müssen zum Schutz von vulnerablen Personen weiterhin mindestens eine medizinische Maske tragen.
  • Die bisher schon geltenden Ausnahmeregelungen zu den Testpflichten des Bundes, zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen, bleiben bestehen. Hier reicht ein Selbsttest für Besucher*innen grundsätzlich aus, soweit nicht die Einrichtung eine Testmöglichkeit vor Ort anbietet.