Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Digitales Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus

Der 27. Januar, Jahrestag der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz, wird in Deutschland seit 1996 als nationaler Gedenktag für alle Opfer des Nationalsozialismus begangen.

2005 erklärte die Generalversammlung der Vereinten Nationen den 27. Januar zum Gedenken an den millionenfachen Mord des NS-Regimes an Juden zum internationalen Holocaustgedenktag. Auch in Bonn wird aller Menschen, die während der NS-Diktatur verfolgt, vertrieben, deportiert und ermordet wurden, gedacht. 

Das Gedenken wird von der Stadt Bonn mit Gedenkstätte und NS-Dokumentationszentrum, Stadtarchiv und Stadthistorischer Bibliothek, dem Theater Bonn und der VHS Bonn gemeinsam mit einer Initiative bestehend aus der Synagogengemeinde Bonn, dem Evangelischen Forum, dem Katholischen Bildungswerk, der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit, dem Verein „Gegen Vergessen – für Demokratie, dem Förderverein von Gedenkstätte und NS-Dokumentationszentrum und Kirchengemeinden getragen.

Das digitale Gedenken findet am Donnerstag, 27. Januar 2022, ab 11 Uhr online unter  www.bonn.de/gedenktag (Öffnet in einem neuen Tab) statt. Ab diesem Zeitpunkt sind Gedenk-Videos auf der städtischen Internetseite abrufbar. Oberbürgermeisterin Katja Dörner spricht ein Grußwort.  Schüler*innen der AG Vielfalt der Marie-Kahle-Gesamtschule und dem Queer-Referat des AStA der Universität Bonn lesen sechs Biographien von jüdischen und homosexuellen Opfern aus Bonn. 

Bernd Braun vom Schauspiel trägt aus einer Radioansprache von Thomas Mann zur Ermordung der Juden vom 27. September 1942 vor. Die musikalische Begleitung hat Katharina Seibel.

Oberbürgermeisterin Katja Dörner unterstützt außerdem die Kampagne #werembember, mit der der Jüdische Weltkongress an die Opfer des Holocaust erinnert und ein Zeichen gegen Antisemitismus und Rassismus setzt. Zur Verfolgung Homosexueller in der NS-Zeit und darüber hinaus wird zudem noch bis zum 4. März die Sonderausstellung „Im Namen des Volkes - §175 StGB im Wandel der Zeit“ zu den regulären Öffnungszeiten im Foyer des Stadthauses gezeigt.