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Bundesstadt Bonn

Ausstellung im „Haus an der Redoute“

„Schwarz-Weiß 2022 - Aschermittwoch der Künstler“

Dies ist eine Pressemitteilung der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg

Vom 2. bis zum 27. März 2022 findet im „Haus an der Redoute“ in der Kurfürstenallee 1a die traditionelle Ausstellung „Schwarz-Weiß – Aschermittwoch der Künstler“ statt. Die Ausstellung, die 1980 von dem damaligen Bezirksvorsteher Norbert Hauser ins Leben gerufen wurde, feierte 2020 ihr 40jähriges Bestehen. Im vergangenen Jahr musste sie Corona-bedingt pausieren.

Insgesamt 54 Künstlerinnen und Künstler haben sich in diesem Jahr mit ihren Arbeiten für die Teilnahme an der Ausstellung beworben. Damit hat die Schau auch 2022 wieder eine hohe Anzahl an Interessentinnen und Interessenten aus dem Stadtbezirk Bad Godesberg und der Umgebung erreicht. Die von den Bewerbern eingereichten Arbeiten müssen dabei strenge Vorgaben erfüllen: Jeder Bewerber darf bis zu drei Arbeiten einreichen, die sowohl thematisch als auch formal zusammenpassen müssen und nicht älter als drei Jahre sein dürfen. Außerdem werden nur Arbeiten in den „Farben“ Schwarz, Weiß und den sich daraus ergebenden Grautönen zugelassen. „Farbenfasten“ ist dabei das Motto der Ausstellung, die traditionell am Aschermittwoch und damit nach der - eigentlich - bunten „Fünften Jahreszeit“ eröffnet wird.

Eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern Bonner und Bad Godesberger Kulturinstitutionen hatte insgesamt 114 Arbeiten aus den Bereichen Malerei, Grafik, Fotografie und Skulptur zu begutachten. 51 Werke von 33 Künstlerinnen und Künstlern wurden ausgewählt und in die Ausstellung aufgenommen. Hieraus entstanden ist wieder ein beeindruckender und lebendiger Querschnitt durch die Bad Godesberger Kunstszene.

Die Ausstellung wird an Aschermittwoch im Rahmen eines Pressetermins von Bezirksbürgermeister Christoph Jansen eröffnet. Sie kann dann ab dem 3. März jeweils Mittwoch bis Sonntag von 14 bis 18 Uhr besichtigt werden. Der Eintritt ist frei.

Für den Besuch der Ausstellung gelten die Regeln der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Demnach haben immunisierte Personen Zutritt zu den Ausstellungsräumen und es muss eine medizinische Maske getragen werden.