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Bundesstadt Bonn

Fachstelle Alter und Pflege

Informationen nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten

Verantwortliche/r
(Fachbereich/Bereich/Abteilung, Anrede, Name, Funktion, Telefon, Email)
Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Soziales und Wohnen
Telefon: 0228 - 77 48 25
E-Mail:  sozialamtbonnde
Datenschutzbeauftragte/r
(Anrede, Name, Telefon, E-Mail; Postanschrift bei externer/-m DSB)

Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
Datenschutzbeauftragter
Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
53111 Bonn
Telefon: 0228 - 77 34 65
E-Mail:  datenschutzbeauftragterbonnde

Zweck/e der Datenverarbeitung
(Nennung der Hauptaufgaben; z.B. Erteilung und Entzug von Fahrerlaubnissen)

Die Fachstelle des Amtes für Soziales und Wohnen verarbeitet Daten zum Zwecke seiner gesetzlichen Aufgabenerledigung nach den Sozialgesetzbüchern.

Dazu zählen Leistungen der Beratung (allgemeine Beratung für Menschen ab dem 65. Lebensjahr, Wohnberatung, Pflege- und Sozialberatung) sowie die Ermittlung, Begutachtung und Feststellung notwendiger pflegerischer Bedarfe als Grundlage für die Leistungsgewährung.

Zudem werden personenbezogene Daten zu Statistikzwecken sowie zur Anerkennung und Bearbeitung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag verarbeitet.
Wesentliche Rechtsgrundlage/n
(sowohl materiell-rechtlich wie auch verfahrens- und datenschutzrechtlich)

Die Datenverarbeitung durch das Amt für Soziales und Wohnen stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. c) und e) DS-GVO in Verbindung mit §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X), Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI), Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Ferner liegen der Datenverarbeitung die Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (Anerkennungs- und Förderungsverordnung -AnFöVO-) und Dienstanordnungen zugrunde.

Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.

Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.
Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten
(z.B. Vor- und Zuname, Anschrift)

Insbesondere folgende Datenkategorien werden von der Fachstelle Alter und Pflege im Amt für Soziales und Wohnen verarbeitet:  

a) Kontaktdaten, z. B.:

Aktenzeichen, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten- / Sozialversicherungsnummer, Vereinsname, Ansprechpartner*innen, Bankverbindung, persönliche Daten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Lohnkonten) wie zuvor genannt.

 

b) Daten zur Leistungsgewährung / Leistungserbringung, z. B.:

Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Daten zu Unterhaltsansprüchen/Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung evtl. Beschäftigungsverhältnisse, Vollstreckungsdaten, Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

 

c) Gesundheitsdaten, z. B.:

Gutachten, Stellungnahmen, Diagnosen, Entlassungsberichte zuständiger ärztlicher Dienste (z.B. Reha-Bereich, Ärztlicher Dienst der Bundesagentur für Arbeit, Gesundheitsamt, Medizinsicher Dienst der Krankenkasse oder des Rententrägers, Krankenhäuser)

Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten
(im Regelfall)

Die oben genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung an Dritte übermittelt werden wie beispielsweise:

  • Andere Sozialleistungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherungen)
  • Finanzämter,
  • Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz),
  • Gerichte,
  • Maßnahme-/Bildungsträger,
  • Vertragsärzte,
  • andere Dritte wie z.B. kommunale Ämter, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
Vermieter (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Energieversorger (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Schuldnerberatung (nur mit Einwilligung des/der Betroffenen), Suchtberatung (nur mit Einwilligung des/der Betroffenen), psychosoziale Betreuung (nur mit Einwilligung des/der Betroffenen).
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen
(aus rechtlichen Bestimmungen wie z.B. Kassen-, Handels-, Steuerrecht oder KGSt-Empfehlungen)

Die in der Fachstelle Alter und Pflege verarbeiteten Daten werden nur solange aufbewahrt, wie dies zur gesetzlichen Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Hierfür gelten allgemeine und interne Regelungen zur Aktenaufbewahrung für die verschiedenen Datenkategorien personenbezogener Daten.

Im Allgemeinen werden die personenbezogenen Daten in der Fachstelle für 10 Jahre aufbewahrt.

Hinsichtlich einer weiteren Aufbewahrung sind zudem die allgemeinen Vorschriften des DSG NRW in Verbindung mit dem Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen – ArchivG NRW) zu beachten, aus denen sich Verpflichtungen zur Aufbewahrung ergeben.   

 

Wurden der Ärztliche Dienst, das Gesundheitsamt der Bundesstadt Bonn oder der Medizinische Dienst der Krankenkasse, der Berufspsychologische Service der Bundesagentur für Arbeit oder der Ärztliche Dienst des Rententrägers beteiligt, werden die bei diesen Fachdiensten angefallenen Daten entsprechend der jeweiligen Berufsordnung nach 10 Jahren gelöscht.
Herkunft der Daten
(möglichst genaue Quelle)
Das Amt für Soziales und Wohnen kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können z.B. andere Sozialleistungsträger, Vertragsärzte, Maßnahme-/Bildungsträger etc. sein. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z.B. Melderegister.
Rechte der betroffenen Person
(allgemeine Aufzählung, Voraussetzungen)

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
  • Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände
  • Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde wegen Datenschutzverstößen
Zuständige Aufsichtsbehörde
(Bezeichnung, Postanschrift, Telefon, E-Mail, Homepage)

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf

Telefon 0211 – 384 24-0
Fax 0211 – 384 24-10
E-Mail  poststelleldi.nrwde

Internet  www.ldi.nrw.de (Öffnet in einem neuen Tab)