Auf dieser Seite
- Ziffer 1 – Beschaffenheit der Einträge
- Ziffer 2 – Aufnahme des Eintrages in den Kalender/Ausschluss des Eintrages aus dem Kalender
- Ziffer 3 – Verantwortlichkeit des Anmeldenden für den Eintrag/Freistellung von Ansprüchen
- Ziffer 4 – Probleme beim Betrieb des Veranstaltungskalenders/Schadensersatzansprüche des Anmeldenden gegen die Bundesstadt Bonn
- Ziffer 5 – Bildupload, Nutzungsrechte, Übertragung von Nutzungsrechten, Urheberrecht an Texten
- Ziffer 6 – Einstellung des Betriebs des Veranstaltungskalenders/Änderung der Nutzungsbedingungen
- Ziffer 7 – Datenschutz
- Ziffer 8 – Sonstige Bestimmungen
Ziffer 1 – Beschaffenheit der Einträge
Generell zulässig sind nur Einträge, die Veranstaltungen bewerben, welche im Stadtgebiet der Stadt Bonn sowie im direkten Bonner Umland stattfinden.
Die Bundesstadt Bonn verbietet, über den Veranstaltungskalender zu Veranstaltungen aufzurufen, mit denen zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgerufen wird oder mit denen Propaganda für eine verfassungsfeindliche Organisation betrieben wird. Zudem verbietet die Bundesstadt Bonn ausdrücklich, im Veranstaltungskalender auf Veranstaltungen mit politisch extremem, nationalsozialistischem, faschistischem, extremistischem, rassistischem, pornographischem, rechtswidrigem oder sonstigem Inhalt, den die Bundesstadt Bonn als verletzend für andere empfindet, hinzuweisen und entsprechendes Bildmaterial einzustellen.
Ebenfalls sind das Verbreiten von Aussagen, Schriften und Dateien mit politisch extremem, nationalsozialistischem, faschistischem, extremistischem, rassistischem, pornographischem, rechtswidrigem oder sonstigem Inhalt, den die Bundesstadt Bonn als verletzend für andere empfindet, oder der Aufruf zu derartigen Handlungen sowie der Verweis darauf in dem Veranstaltungskalender untersagt.
Nicht statthaft sind Einträge, die der allgemeinen Werbung des Veranstalters dienen und nicht an konkrete Termine gebunden sind. Ebenfalls unzulässig sind Einträge, die reine Werbeveranstaltungen bzw. als Veranstaltung getarnte Werbeveranstaltungen (z.B. „Kaffeefahrten“) zum Gegenstand haben. Auch Einträge, welche zwar an konkrete Termine geknüpft sind, aber aufgrund der Häufigkeit ihrer Wiederkehr bzw. Häufigkeit der Wiederkehr in ähnlicher Form die Übersichtlichkeit des Kalenders beeinträchtigen, sind nicht gestattet.
Einträge mit irreführenden oder falschen Angaben beispielsweise über den Veranstalter, den Ort der Veranstaltung oder den Inhalt der Veranstaltung sind ebenfalls nicht gestattet.
Ziffer 2 – Aufnahme des Eintrages in den Kalender/Ausschluss des Eintrages aus dem Kalender
Vor der Veröffentlichung prüft das Amt für Presse, Protokoll und Öffentlichkeitsarbeit den Eintrag daraufhin, ob dieser gegen die Vorgaben gemäß Ziff. 1 verstößt. Sollte dieser Eintrag gegen die Vorgaben gemäß Ziff. 1 verstoßen, wird der Eintrag ohne Rücksprache nicht in den Veranstaltungskalender aufgenommen. Der Prüfungsprozess kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Sollte ein Eintrag gegen die Vorgaben gemäß Ziff. 1 verstoßen und bereits im Kalender veröffentlicht sein, behält sich die Bundesstadt Bonn vor, unmittelbar nach Bekanntwerden und ohne Rücksprache mit dem Anmeldenden die betreffenden Einträge zu schließen oder zu löschen.
Ziffer 3 – Verantwortlichkeit des Anmeldenden für den Eintrag/Freistellung von Ansprüchen
Für die Inhalte des Eintrages ist ausschließlich der Anmeldende des Eintrages verantwortlich, unabhängig von der gemäß Ziff. 2 regelmäßig erfolgenden Prüfung des Eintrages seitens der Bundestadt Bonn. Die Bundesstadt Bonn verfügt über keine Kapazitäten, die Einträge auf die rechtliche Zulässigkeit bzw. auf Verstöße gegen Rechte Dritter umfassend zu überprüfen. Die Parteien sind sich einig, dass die Bundesstadt Bonn keine Verantwortlichkeit trifft, sollte der Eintrag gegen geltendes Recht verstoßen bzw. die Rechte Dritter verletzen.
Sollte die Bundesstadt Bonn als Betreiberin der Plattform wegen eines Eintrages des Anmeldenden in Anspruch genommen werden (z.B. auf Schadensersatz), so verpflichtet sich der Anmeldende, die Bundesstadt Bonn von jeglichen Ansprüchen vollumfänglich freizustellen. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist der Anmeldende verpflichtet, die Bundesstadt Bonn bei der Verteidigung gegen geltend gemachte Ansprüche zu unterstützen.
Ziffer 4 – Probleme beim Betrieb des Veranstaltungskalenders/Schadensersatzansprüche des Anmeldenden gegen die Bundesstadt Bonn
Die Bundesstadt Bonn ist bestrebt, nach ihren Möglichkeiten den Veranstaltungskalender fehlerfrei und ohne Unterbrechungen zu betreiben.
Sollte es zu einem Ausfall des Veranstaltungskalenders oder sonstigen Problemen aus welchen Gründen auch immer kommen, so dass beispielsweise Veranstaltungen, Veranstaltungsänderungen und/oder -ausfälle nicht kommuniziert werden, besteht seitens der Stadt Bonn nicht die Verpflichtung, den Anmeldenden über diese Probleme zu unterrichten.
Eine Haftung der Stadt Bonn für Vermögens- und Sachschäden, welche z.B. dadurch entstehen, dass Veranstaltungen, Veranstaltungsänderungen und/oder -ausfälle nicht kommuniziert werden, kommt ausdrücklich nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten in Betracht. Eine Haftung wegen fahrlässigen Handelns ist ausgeschlossen, es sei denn, das fahrlässige Handeln führt zu Personenschäden.
Ziffer 5 – Bildupload, Nutzungsrechte, Übertragung von Nutzungsrechten, Urheberrecht an Texten
Es besteht hat Möglichkeit, Veranstaltungseinträge mit Bildern zu ergänzen. Mit dem Hochladen eigenen Bildmaterials zur Einstellung in den Dienst der Bundesstadt Bonn erklärt sich die eintragende Person mit den folgenden Bedingungen einverstanden:
- Sie versichert, dass sie sämtliche Nutzungsrechte an dem in die Veranstaltungs-Datenbank hochgeladenen Bildmaterial inne hat, derart, dass sie ebenfalls berechtigt ist, der Bundesstadt Bonn nachfolgende Rechte (lit. b) an dem Bildmaterial einzuräumen.
- Die eintragende Person überträgt der Bundesstadt Bonn an dem eingesandten Bildmaterial ein honorarfreies, zeitlich und örtlich uneingeschränktes, nichtausschließliches Recht zur Speicherung, Nutzung, Verwendung, Vervielfältigung, Verbreitung sowie zur öffentlichen Zugänglichmachung in veränderter oder unveränderter Form im Internet und über andere Medien mit oder ohne Nennung des Urhebers/der Urheberin. Eine kommerzielle Nutzung durch die Bundesstadt Bonn erfolgt ausdrücklich nicht.
- Sie bestätigt, dass für sämtliche aufgenommenen und abgebildeten Personen und Gegenstände eine schriftliche Abtretungs- bzw. Einwilligungserklärung vorliegt, die denselben Umfang wie die Übertragung der Rechte dieser Nutzungserklärung hat.
- Sie erklärt ausdrücklich, dass sie die Bundesstadt Bonn von allen Ansprüchen freistellt, die von Dritten wegen oder im Zusammenhang mit dem eingestellten Bildmaterial erhoben werden. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist die eintragende Person verpflichtet, die Bundesstadt Bonn bei der Verteidigung gegen geltend gemachte Ansprüche zu unterstützen.
- Die Bundesstadt Bonn hat das Recht, das Bildmaterial jederzeit wieder von ihrer Website zu entfernen. Ein Anspruch auf Archivierung der Bilder besteht nicht.
- Die Regelungen gemäß Ziff. 5 lit. a-f gelten für urheberrechtlich geschützte Textstellen/Texte analog.
Ziffer 6 – Einstellung des Betriebs des Veranstaltungskalenders/Änderung der Nutzungsbedingungen
Die Bundesstadt Bonn ist berechtigt, den Betrieb des Veranstaltungskalenders jederzeit ohne Angabe von Gründen auf Zeit oder auf Dauer einzustellen. Die eintragende Person hat keinerlei Anspruch auf Fortführung des Betriebs des Veranstaltungskalenders.
Insbesondere ist die Bundesstadt Bonn auch berechtigt, zum Zwecke der Anpassung dieser Nutzungsbedingungen den Veranstaltungskalender neu in Betrieb zu nehmen, was erforderlich macht, dass sämtliche bis dahin veröffentlichten Einträge gelöscht werden und diese durch die Anmeldenden erneut eingestellt werden müssen, sollte sich die eintragende Person mit den neuen Nutzungsbedingungen einverstanden erklären.
Die Bundesstadt Bonn muss über die Einstellung des Betriebs sowie den Neustart des Betriebs nicht in Kenntnis setzen.
Ziffer 7 – Datenschutz
Die Bundesstadt Bonn gibt keine persönlichen Daten an Dritte weiter und speichert diese ausschließlich zum Betrieb des Veranstaltungskalenders. Etwas anderes gilt nur, wenn Daten und Inhalte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen weitergegeben werden müssen.
Ziffer 8 – Sonstige Bestimmungen
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Bonn. Diese Nutzungsbedingungen enthalten sämtliche Regelungen zwischen den Parteien. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien aufgehoben werden.