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Smart City Bonn

Telenotarztsystem soll das Rettungswesen ergänzen

Der Rat stimmt zu, dass Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Etablierung eines gemeinsamen Telenotarztsystems schließen.

Veröffentlicht am 21. November 2023

Der Rat stimmt zu, dass Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Etablierung eines gemeinsamen Telenotarztsystems schließen.

Die Stadt Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis wollen ein Telenotarztsystem einführen. Für den Abschluss der dafür notwendigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über eine Trägergemeinschaft gab der Rat in seiner Sitzung am Dienstag, 19. September 2023, seine Zustimmung.
Eine Lenkungsgruppe mit Verantwortlichen aus Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis hat im Rahmen der interkommunalen Projektarbeit die Vereinbarung ausgearbeitet. Dabei wurden die vom Land NRW aufgestellten Kriterien berücksichtigt. Das Land NRW sowie die Verbände der Krankenkassen, die kommunalen Spitzenverbände und die Ärztekammern befürworten die Einführung eines solchen Systems.
Telenotärzt*innen sind erfahrene Notärzt*innen, die sich in der Telenotarztzentrale – in Bonn ist diese in der Feuerwache 1 am Lievelingsweg geplant – befinden und mit Hilfe von Telekommunikation, Echtzeit-Vitaldaten-Übertragung, Sprach- und gegebenenfalls Sichtkontakt Patientinnen und Patienten im Rettungsdienst versorgen. Diese Versorgung erfolgt in Kooperation mit der sich vor Ort befindlichen Besatzung des Rettungstransportwagens.
Der Telenotarzt soll den flächendeckend vorhandenen und etablierten Notarztdienst nicht ersetzen, sondern sinnvoll ergänzen und die schnellst mögliche ärztliche Betreuung der Patientinnen und Patienten verbessern. Durch den zielgerichteten Einsatz können Telenotärzt*innen die „fahrenden“ Notärzt*innen entlasten und in geeigneten Fällen ohne akute Lebensgefahr die Patientenversorgung telemedizinisch übernehmen und begleiten. Voraussichtlich 2025 können die Telenotärzt*innen ihre Arbeit aufnehmen.

Mit dem jetzigen Ratsbeschluss wird auch der Rettungsdienstbedarfsplan der Bundesstadt entsprechend ergänzt.