Inhalt anspringen

Medienzentrum Bonn.

Nutzungsordnung

§ 1 Zweckbestimmung

  1. Das Medienzentrum ist eine Einrichtung des Schulamtes der Bundesstadt Bonn. Es stellt den Nutzer*innen audiovisuelle Medien und technische Geräte zu Bildungs- und Unterrichtszwecken zur Verfügung.
  2. Diese Nutzungsordnung gilt nicht für die Bildungsmediathek NRW der Bundesstadt Bonn durch „Bildungsmediathek NRW – Medien für Schule und Bildung“. Hierfür gilt eine gesonderte Nutzungsordnung.

§ 2 Nutzerkreis

Zum Nutzerkreis gehören Schulen, Einrichtungen der Jugendarbeit und der Erwachsenenbildung und gemeinnützigen Einrichtungen der Bildungsarbeit in Bonn. Ihnen steht das Angebot des Medienzentrums kostenlos zur Verfügung.

§ 3 Verleihmodalitäten

  1. Neben dem persönlichen Abholen von Medien während der Öffnungszeiten sind auch Anforderungen über die Schulpost, per Telefon oder schriftlich per E-Mail und Internet möglich. Geräte (Beamer, Soundanlagen, iPads, Forschungsboxen und Robotik-Material …) müssen persönlich abgeholt werden.
  2. Die Ausleihfrist beträgt acht Werktage. Sie kann vor ihrem Ablauf zweimalig jeweils um eine Woche verlängert werden, sofern keine Vorbestellung vorliegt.
  3. Die Rückgabe muss fristgerecht zum Rückgabetermin erfolgen. Nach Überschreiten des Rückgabetermins erhält die Entleihperson eine Erinnerung. Ein Schulwechsel während der Ausleihfrist ist dem Medienzentrum unverzüglich und unaufgefordert zu melden, damit die Kundenummer – die sich auf die jeweilige Schule bezieht - entsprechend angepasst werden kann.
  4. Eigenmächtiger Weiterverleih ist nicht gestattet.

§ 4 Nutzungsbedingungen

  1. Mit der Anforderung sowie der persönlichen Abholung der Medien und Geräte wird von der Entleihperson die Nutzungsordnung des Medienzentrums Bonn verbindlich anerkannt.
  2. Alle Medien des Medienzentrums wurden mit der Lizenz „nichtgewerblich öffentlich“ erworben, daher dürfen diese Medien nur im nichtgewerblichen Bereich (Bildungsbereich, Einrichtungen der Kultur- und Sozialarbeit, sonstige Einrichtungen in öffentlicher oder freier Trägerschaft, eingetragene Vereine, Verbände und Initiativen) öffentlich vorgeführt und genutzt werden. Gewerblich öffentliche Vorführungen sind mit den Medien des Medienzentrums untersagt.
  3. Aus Gründen des Urheberrechtes ist es untersagt, Medien des Medienzentrums zu kopieren.
  4. Bei Verstoß gegen einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsordnung behält sich das Medienzentrum vor, die betreffende Entleihperson bzw. Nutzer*innen vom Verleih auszuschließen.

§ 5 Haftung

  1. Die entliehenen Medien und Geräte werden in einwandfreiem Zustand verliehen. Beschädigungen sind dem Medienzentrum unverzüglich mitzuteilen.
  2. Die Schadenersatzpflicht bei Verlust, Beschädigung oder missbräuchlicher Nutzung der Medien und Geräte erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Bei Beschädigung ist der Wert der Wiederherstellung, bei Verlust ist der Wert der Wiederbeschaffung zu ersetzen.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Nutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2016 in Kraft.