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Smart City Bonn

Onlinezugangsgesetz in der Praxis – Teil 3

Laut dem Onlinezugangsgesetz sind die Kommunen verpflichtet, bis 31.12.2022 bestimmte Dienstleistungen ihren Bürger*innen und Gewerbetreibenden online in einem Serviceportal anzubieten.

Veröffentlicht am 10.12.2021

Laut dem Onlinezugangsgesetz sind die Kommunen verpflichtet, bis 31.12.2022 bestimmte Dienstleistungen ihren Bürger*innen und Gewerbetreibenden online in einem Serviceportal anzubieten.

Das dreiköpfige OZG-Team beschäftigt sich mit allen Aspekten der Umsetzung, sei es die Programmplanung, die Übersicht über Einzelleistungen (sog. „Ist-Aufnahme“), die Priorisierung von Leistungen, sowie der Bereitstellung des Serviceportals, die Administration, Schulungen und die Kommunikation, intern wie extern.

Umgesetzt wurden bereits 20 Dienstleistungen, u.a. die Meldung zur Hundesteuer, KFZ-Zulassungen sowie Außerbetriebsetzungen (i-KFZ) und die Beantragung einer Feinstaubplakette. Geplant sind für 2022 unter anderem die Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz (mit Online-Schulungsvideos und einer Testfunktion im Portal) sowie die digitale Anmeldung der Eheschließung.

Zwischenzeitlich hat sich die Zahl der zu erledigenden Dienstleistungen reduziert. Dies ist dadurch entstanden, dass während der Abfrage zur Priorisierung Ämter einzelne Dienstleistungen auf „Nicht Stadtverwaltung“ gesetzt haben.

Trotzdem ist damit zu rechnen, dass das OZG nicht fristgerecht bis 31.12.2022 umgesetzt werden kann.

Betrachtung der Reifegrade

Es hat sich herausgestellt, dass es nicht ausreicht, den Erfolg der OZG-Umsetzung lediglich über den Projektstatus zu messen.

Um den Erfolg der Bonner OZG-Umsetzung genauer darzustellen, wird ab sofort eine weitere Kennzahl herangezogen. Grundlage bildet hierfür das Reifegradmodell des Bundes. Das Reifegradmodell dient der Darstellung des Digitalisierungsgrades einer Dienstleistung.

Dieses Reifegradmodell wird vom BMI, dass die Federführung auf Bundesebene über die OZG-Umsetzung innehat, immer wieder hinterfragt und weiterentwickelt. Deswegen gibt es unterschiedliche Versionen des Reifegradmodells. Das Reifegradmodells ist in fünf Reifegrade aufgeteilt, wobei die dahinterliegenden Verpflichtungen im Laufe der Jahre verändert wurden:

Vergleicht man die beiden Reifegradmodelle miteinander, fallen einige Aspekte auf:

  Altes Reifegradmodell
Neues Reifegradmodell
Die Stufe 1 sieht die Hinterlegung von Leistungsbeschreibungen zu allen OZG-Leistungen vor. 

In Stufe 2 sollen Antragsdokumente angeboten werden, die nicht online eingereicht werden können (z.B. PDFs).
Im neuen Reifegradmodell wurden die Stufen 1 und 2 zusammengelegt und bilden eine neue Reifegradstufe 1.
Stufe 3 sieht eine Online-Beantragung mit elektronischer Einreichfunktion vor.
Stufe 3 sieht eine elektronische Einreichefunktion und sowie die Übermittlung des digitalen Bescheids an Bürger*innen vor.
Stufe 4 sieht die komplette online Abwicklung vor, samt once-only-Prinzip (allerdings nicht konkret ausgestaltet) sowie elektronischem Rückkanal.
Stufe 4 sieht die komplette online Abwicklung vor, das once-only-Prinzip soll über Registerabfragen realisiert werden.
Problematisch ist, dass im neuen Reifegradmodell die Bonner Infrastruktur (die aber auch die Infrastrukturen von vielen anderen Kommunen in NRW ist), gar nicht abgebildet ist.

Bonn steht im neuen Reifegradmodell zwischen Stufe 2 und 3 – angeboten werden im Serviceportal die Online-Formulare mit Upload-Funktion der notwendigen Nachweise. Stufe 2 sieht ein Online-Formular ohne Upload, Stufe 3 wiederum die digitale Zusendung des Bescheides vor.

Die Reifegrade für die Bonner Dienstleistungen wurden im Rahmen der Ist-Aufnahme, also Ende 2019 sowie im Laufe des Jahres 2020 durch das OZG-Team manuell erfasst.

Eine Anpassung der aktuellen Daten an das neue Reifegradmodell würde einen großen (Um-) Pflegeaufwand sowie eine komplette Neuorientierung bedeuten.

Deswegen arbeitet das OZG-Team aktuell nach dem alten Reifegradmodell. Bei dem Punkt „Portalintegrationen“ sind die benannten Dienstleistungen bereits als Online-Formulare auf www.bonn.de vorhanden, sodass lediglich die Prozesse betrachtet und die Formulare in das Portal integriert werden müssen. Der Vorteil besteht für die Bürger*innen und Mitarbeitende darin, dass bei diesen Dienstleistungen zusätzlich zu der Online-Einreichfunktion nun auch die Kommunikation über den Postkorb, wenn notwendig z.B. auch die Bezahlung per E-Payment ermöglicht wurde. Auch wenn die Bescheide noch nicht digital über den Postkorb gesendet werden, wird durch den Postkorb zumindest der Kanal eröffnet, sodass nach Ermöglichung des elektronischen Siegels Bescheide zeitnah digital versendet werden könnten. Dieser Punkt taucht im Reifegradmodell leider nicht auf.

Es ist geplant, möglichst zeitnah die Dienstleistungen, die auf Reifegrad 0 stehen, zumindest auf Reifegradstufe 1 umzubauen.

Kritik am Reifegradmodell

Wie es bei vielen Kennzahlen der Fall sein kann, hinkt auch das Reifegradmodell generell in mehreren Aspekten:

Das in Stufe 4 benannte Once-Only-Prinzip ist ohne Unterstützung vom Bund nicht realisierbar durch die Kommunen: Notwendig wäre eine zentrale Datenplattform (z.B. wie die X-Road in Estland), über die die unterschiedlichen Register miteinander verknüpft und die Daten sicher und verschlüsselt transportiert werden könnten. Hier können die Kommunen lediglich auf die Umsetzung des Registermodernisierungsgesetzes warten.

Bei allen Reifegradmodellen ist zu beachten, dass es Dienstleistungen gibt, die niemals die Reifegradstufe 4 erreichen können.

Als Beispiel ist hier die Dienstleistung „Grundstücksmarktbericht“ zu benennen. Das OZG möchte, dass dieser Grundstückmarktbericht online für die Bürger*innen verfügbar gemacht wird. Da dieser aber nicht beantragt werden muss, sondern ein Dokument auf der bonn.de völlig ausreicht, ist hier fragwürdig wie die Reifegradstufe 4 erreicht werden soll. Auf der bonn.de werden diese aktuell als PDF zum Download angeboten. Diese OZG-Leistung ist nun aber lediglich der Reifegradstufe 2 gleich zu setzen, da es sich um PDF-Dokumente handelt. An der Stelle ist das OZG leider wenig konkret. Diese Punkte bleiben im alten sowie im neuen Reifegradmodell offen.

Auch bei klassischen Störungsmeldungen, wie z.B. der Dienstleistung „Verunreinigungen an Straßenentwässerungseinrichtungen“ (also einem verstopften Gully) ist unklar, wann die Reifegradstufe 4 erreicht wird.

Trotzdem ist das Reifegradmodell das einzige standardisierte System, um den Digitalisierungsgrad auch mit anderen Kommunen zu messen, jedoch müssen die Ergebnisse im interkommunalen Vergleich wie oben beschrieben mit Vorsicht verglichen werden.