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Bundesstadt Bonn

Antragsfrist für das NRW-Landesprogramm „Kultur und Schule“ verlängert

Auch für das kommende Schuljahr 2024/2025 stellt das Land Nordrhein-Westfalen innerhalb des Landesprogramms „Kultur und Schule“ wieder finanzielle Mittel für kulturelle Projekte an Schulen zur Verfügung. Das Antragsverfahren wird erstmals auf ein Onlineverfahren umgestellt. Aufgrund dieser Umstellung endet die Antragsfrist einmalig am 12. April 2024 und nicht wie gewohnt am 31. März.

Künstlerisches Schaffen und kulturelle Bildung sind wichtig für die Entwicklung von jungen Menschen. Daher fördert die Landesregierung NRW diese seit dem Schuljahr 2006/2007 mit dem Programm. Es richtet sich an Schulen und Künstler*innen sowie an Mitarbeitende von Kulturinstituten und Einrichtungen der künstlerisch-kulturellen Bildung. Sie sind aufgefordert gemeinsam Projektvorschläge zu entwickeln, die die Kreativität der Schüler*innen fördern und das schulische Lernen ergänzen. Eingereicht werden die Konzepte künftig über das Antragsportal „kultur.web“ ( www.kultur.web.nrw.de (Öffnet in einem neuen Tab)) bei den jeweiligen Kulturämtern, die den Bezirksregierungen dann geeignete Projekte vorschlagen. 

Interessierte Schulen und Künstler*innen sowie kulturelle Einrichtungen finden weitere Informationen unter  www.bonn.de/vv/produkte/nrw-landesprogramm-kultur-und-schule.php (Öffnet in einem neuen Tab).