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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Luftballonaktionen

Überblick

Für Massenaufstiege von Kinderballons im Regierungsbezirk Köln ist die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der DFS Deutsche Flugsicherung erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite "Deutsche Flugsicherung: Aufstieg von Kinderluftballons".

DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Flughafen Köln/Bonn
Telefon: (0 69) 7 80 72 - 6 58
Telefax: (0 69) 7 80 72 - 6 68

Eine schriftliche oder telefonische Freigabe benötigen Sie grundsätzlich für Ballonaufstiege

  • in der Umgebung der internationalen Verkehrsflughäfen (wie z. B. Köln-Bonn),
  • im Umkreis von 15 km um Regionalflughäfen (wie z. B. Hangelar),
  • im Umkreis von 15 km um Militärflugplätze,

von mehr als 500 Ballonen.

Die Freigabe gilt als erteilt für Aufstiege von weniger als 500 Ballons, die außerhalb der oben beschriebenen Schutzbereiche um Flughäfen oder -plätze stattfinden und folgende Auflagen erfüllen:

  • Die Ballone dürfen nicht gebündelt werden (so genannte Ballontrauben).
  • Zum Befüllen darf kein brennbares Gas benutzt werden.
  • Es dürfen keine harten Gegenstände (Holz, Plastik, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe, Knicklichter …) an den Ballonen befestigt werden.
  • Es werden keine Anhänger benutzt, die Postkartengröße (DIN A6) überschreiten.