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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Internationaler Artenschutz - Übermittlung der Fotodokumentation von Landschildkröten

Überblick

Bei Kennzeichnung von Reptilien hat der Halter grundsätzlich die Wahl zwischen Transponder und der Dokumentation (Fotodokumentation).

Die inhaltlichen Anforderungen an eine Dokumentation ergeben sich aus § 13 Abs. 3 BArtSchV. Bei Reptilien bedarf es wegen der wachstumsbedingten Veränderungen der Exemplare in gewissen Zeitabständen der Aktualisierung der Fotodokumentation.

Bei der Kennzeichnung besonders geschützter Reptilien wird auf nationaler Ebene seit dem Jahr 2001 die Fotodokumentation praktiziert. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums startete die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT, Frau Carolin Bender) ein Forschungsvorhaben welches folgende Ergebnisse geliefert hat:

Aufgrund von Analysen der Veränderungen der Merkmale konnten definierte Zeitabschnitte für die Wiederholung der Fotodokumentation bei Jungtieren bestimmt werden.

Für die praktische Umsetzung bedeutet dies, dass im Herbst des Schlupfjahres das erste Foto erfolgt. Im nächsten Jahr stehen zwei Fototermine an, Frühjahr und Herbst.

Im zweiten und dritten Lebensjahr der Jungtiere muss jeweils im Herbst ein Foto angefertigt werden. Ab dem fünften Fototermin empfiehlt sich bis zur Geschlechtsreife ein jährlicher Turnus. Für erwachsene Tiere reicht ein Abstand von fünf Jahren, um eventuelle Veränderungen zu dokumentieren.

Hieraus ergibt sich, dass Landschildkröten in folgenden Zeitabständen zu fotografieren sind:

  • Im ersten Lebensjahr halbjährlich (günstiger Fotozeitpunkt: Im Herbst nach dem Schlupf und im darauf folgenden Frühjahr)
  • Im zweiten bis zehnten Lebensjahr jährlich (günstiger Fotozeitpunkt: jährlich im Herbst)
  • Ab dem elften Lebensjahr alle fünf Jahre

Nach den Bestimmungen der Bundesartenschutzverordnung muss das Foto individuelle Merkmale (Darstellung der Linienführungen, die sich aus der Anordnung der Bauch- und Rückenschilder ergeben) enthalten, die eine Identifizierung des Tieres ermöglicht.
Nur bei ordnungsgemäßer Kennzeichnung (Fotodokumentation) der Tiere kann von den Haltern der Nachweis der Besitzberechtigung geführt werden.