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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Kommunale Konferenz Alter und Pflege

Überblick

Die Kommunale Konferenz Alter und Pflege (früher Pflegekonferenz) fördert und initiiert die effektive Zusammenarbeit aller für den pflegerischen Bereich tätigen Institutionen. Grundlage ist § 8 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW). Damit soll eine Vernetzung aller Bereiche, die im Hinblick auf die pflegerische Infrastruktur wichtig sind, erreicht werden. Sie trägt dazu bei, eine ortsnahe, aufeinander abgestimmte ambulante, teilstationäre und vollstationäre pflegerische Versorgung der Bonner Bevölkerung sicherzustellen und weiterzuentwickeln.

Bei Fragen können Sie sich an die unten genannte Geschäftsstelle wenden.

Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie unter "Formulare und Links".