Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Kfz - Zusätzliches Kennzeichenschild für Fahrradträger oder Ladung

Überblick

Am Fahrzeug muss ein drittes, ungestempeltes Kennzeichen angebracht sein, wenn das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung ganz oder teilweise verdeckt wird (§ 10 Abs. 9 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr - FZV).

Das zusätzliche Kennzeichenschild wird nicht gestempelt und nicht mit einer Plakette über die nächste Hauptuntersuchung versehen.