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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Finanzausgleich mit dem Land

Überblick

Von dem Länderanteil am Gesamtaufkommen der Gemeinschaftssteuern fließt den Gemeinden und Gemeindeverbänden insgesamt ein von der Landesgesetzgebung zu bestimmender Prozentsatz zu. Die Ausgestaltung der Verteilung auf die Gemeinden und Gemeindeverbände wird im Gemeindefinanzierungsgesetz geregelt und ist von verschiedenen Parametern abhängig.