Überblick
Die referenzielle Baugenehmigung wurde mit der neuen Landesbauordnung 2018 eingeführt. Das Verfahren kann zum Tragen kommen, wenn beabsichtigt ist, mehrere gleiche Gebäude innerhalb eines Bebauungsplangebiets zu errichten.
Das sogenannte Referenzgebäude wird im einfachen Genehmigungsverfahren genehmigt, für alle weiteren Gebäude (Bezugsgebäude) ist dann lediglich eine Anzeige erforderlich.
Diese Bezugsgebäude gelten als genehmigt, wenn
- eine Genehmigung im einfachen Genehmigungsverfahren für das Referenzgebäude vorhanden ist,
- gegenüber dem Bauordnungsamt die weiteren, anhand des Referenzgebäudes zu errichtenden Gebäude angezeigt wurden und
- für das Referenzgebäude und die Bezugsgebäude die bautechnische Nachweise sowie die erforderlichen Bauvorlagen spätestens mit Anzeige des Baubeginns beim Bauordnungsamt zusammen mit den in Bezug genommenen bautechnischen Nachweisen die dafür erforderlichen Bescheinigungen einer oder eines staatlich anerkannten Sachverständigen vorgelegt werden.
Die rechtliche Grundlage basiert auf § 66 Absatz 5 fortfolgende Bauordnung Nordrhein-Westfalen.