Überblick
Die Integrationsassistenz ist von den Sorgeberechtigten mit einem einheitlichen Vordruck zu beantragen. Den Vordruck zur Beantragung von Integrationsassistenz sowie den Bericht der Schule finden Sie unter "Formulare und Links".
Bedarfsfeststellung
Zur Beurteilung, in welchem Umfang Integrationsassistenz erforderlich ist, wird der Bedarf des Kindes individuell im Rahmen des Hilfeplanverfahrens ermittelt. Im Einzelfall werden auch Hospitationen an den Schulen durchgeführt. Dann besucht eine Mitarbeitende oder ein Mitarbeitender der Stadt Bonn die Schule des Kindes, um vor Ort festzustellen, welche Unterstützung notwendig ist.
Übernahme der Integrationsassistenz
Die Integrationsassistenz wird von Trägern übernommen, die den Schulen fest zugeordnet sind. Welcher Träger mit welcher Schule zusammenarbeitet, können Sie der Liste "Zuteilungsräume und zuständige Träger" entnehmen (siehe unter "Formulare und Links").
Weitere Informationen zum Erstantrag und zum Verlängerungsantrag finden Sie unter "Vorgehen".