Steuerarten (Erhebungsformen)
Die Vergnügungssteuer wird als Pauschsteuer oder auf das Entgelt erhoben.
Veranstaltungen sind vor Beginn dem Steueramt anzuzeigen.
Steuersätze
Pauschsteuer nach Veranstaltungsfläche und pro Veranstaltungstag
je angefangene 10 m² Veranstaltungsfläche
- Tanzveranstaltungen: 2,75 Euro
- Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art: 4,50 Euro
- Spielklubs, Spielkasinos und ähnliche Einrichtungen: 10 Euro
- Sex- und Erotikmessen: 4,50 Euro
- Vorführen von Filmen in Kinos, Film- und Videokabinen, wenn kein Entgelt erhoben wird: 3,25 Euro
Pauschsteuer für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit
Bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit erfolgt eine pauschale Besteuerung nach der Stückzahl. Die Steuersätze betragen je Apparat und Monat. Unterscheidungskriterium ist, ob der Apparat in einer Spielhalle oder an sonstigen Orten (zum Besipiel Schank- und Speisewirtschaften, Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins- oder Kantinenräumen) aufgestellt ist.
- in Spielhallen 50 Euro
- an sonstigen Orten 28 Euro
- für PCs in Spielhallen 30 Euro
Apparate mit Gewinnmöglichkeit
Bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit beträgt die Vergnügungssteuer seit dem 01.07.2015 18% (vom 01.01.2013 bis zum 30.06.2015: 16 %) vom Einspielergebnis. Dieses errechnet sich aus der elektronisch gezählten Kasse zuzüglich Röhren- bzw. Geldschein-Dispenser-Entnahme (sogenannter Fehlbetrag), abzüglich Röhren- beziehungsweise Geldschein-Dispenser-Auffüllung, Falschgeld, Prüftestgeld und Fehlgeld.
Vorführungen von pornografischen und ähnlichen Filmen oder Bildern
Die Steuer beträgt bei Filmveranstaltungen für das Vorführen von Filmen in Kinos, Film- und Videokabinen 27% des Entgeltes, bei Kinos abzüglich der hierin enthaltenen Beigaben, höchstens jedoch bis zur Hälfte des für die Teilnahme an der Filmvorführung zu entrichtenden Entgelts.
Vergnügungssteuer für die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt
Pauschsteuer nach Veranstaltungsfläche und pro Veranstaltungstag
Für die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen
- je angefangene 10 m² 4,00 Euro
Pauschsteuer nach Veranstaltungstag
Für das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt in Bars, Sauna, FKK-/Swingerclubs, Bordellen, Beherbungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen oder an sonstigen Orten beträgt die Steuer 6,00 Euro pro Veranstaltungstag für jede Prostituierte/jeden Prostituierten unabhängig von der tatsächlichen zeitlichen Inanspruchnahme und der Anzahl der sexuellen Handlungen.