Überblick
Diese Bescheinigung über nicht bestehende offene Forderungen seitens der Bundesstadt gegenüber dem Adressaten wird unter anderem bei der Anmeldung eines Gewerbes benötigt.
Vorgehen
Der Antrag kann von jedem unter Vorlage eines gültigen Personalausweises gestellt werden. Für in der Adressdatei der Stadtkasse gespeicherte Personen und Firmen kann der Antrag auch telefonisch entgegengenommen werden.
Die Online-Beantragung ist ebenfalls möglich.
Kosten
Für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung fallen pro 15 Minuten Bearbeitungsdauer 11 Euro Verwaltungsgebühr nach der aktuellen Verwaltungsgebührenordnung an.
Kontakt
- Kontakt
- Ort
- Zeiten
- Barrierefreiheit
Kontakt
Ort
Debitorenbuchhaltung, Zahlungsabwicklung, Vollstreckung
Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Zeiten
Telefonische Öffnungs- und Servicezeiten
- Montag und Donnerstag 8:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag und Freitag 8:00 bis 13:00 Uhr
- Mittwoch keine Öffnungs- und Servicezeiten
Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen