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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Leihfristverlängerung Stadtbibliothek

Überblick

Die Leihfrist beträgt:

  • 14 Wochentage: Filme, Musik-CDs für Erwachsene, Zeitschriften, Brett- und Konsolenspiele, CD-Roms für Kinder
  • 28 Wochentage: Bücher, Noten, Sprachkurse, Hörbücher, Sach-CDs, Musik-CDs für Kinder, CD-ROMS für Erwachsene, Comics/Cartoons
  • 7 Wochentage: eVideos
  • 21 Wochentage: eAudios, eMusik und eBooks
  • stunden- oder tageweise: ePaper und eMagazin
  • Alle Montage sowie Sonn- und Feiertage bleiben unberücksichtigt.

Bei uns können Sie die Frist Ihrer ausgeliehenen Medien zweimal verlängern. Der Antrag muss rechtzeitig vor Ablauf der Leihfrist bei der Stadtbibliothek per Post oder E-Mail eingegangen und die Verlängerung möglich sein.
Leihfristverlängerungen werden abgelehnt, wenn z.B. das betroffene Medium von einem anderen Kunden vorgemerkt oder der eigene Kundenausweis gesperrt ist. Sie erhalten eine schriftliche Nachricht über die neuen Leihfristen bzw. Ablehnungen. Die evtl. zwischenzeitlich entstandenen Säumnisgebühren sind bei der Rückgabe zu zahlen.

Die Benutzungsbedingungen und der Gebührentarif sind in der Nutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek festgelegt.