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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Kinderreisepass beantragen

Überblick

Der Antrag auf Ausstellung, Aktualisierung und Verlängerung eines Kinderreisepasses ist zweckmäßigerweise am Ort der Hauptwohnung zu stellen. Kinderreisepässe sind grundsätzlich für Reisen in alle Länder erforderlich – je nach Reiseziel kann anstatt des Besitzes eines Kinderreisepasses jedoch der Besitz eines Reisepasses erforderlich sein. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der Botschaft oder einem Konsulat Ihres beabsichtigten Reiseziels. Die Passbehörde kann aus rechtlichen Gründen keine verbindlichen Auskünfte zu Einreisebestimmungen anderer Länder geben.

Der Antrag muss von den gesetzlichen Vertreter*innen (Eltern oder Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Bürgeramt gestellt werden. Die Unterschriften beider Sorgeberechtigten sowie die Unterschrift des Kindes ab dem 10. Lebensjahr sind erforderlich. Bei Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und eine Ausweis-/Reisepasskopie (zwecks Überprüfung der Unterschrift) vorlegt. Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden. Sie können aber auch den unten angebotenen Vordruck ("Formulare und Links") nutzen.

Kinderreisepässe werden direkt ausgestellt und ausgehändigt; aufgrund gesetzlicher Neuregelungen ist dies nur noch bis zum 31.12.2023 möglich. 

Bitte beachten Sie, dass mit Ablauf des 25.06.2012 Kindereinträge im Reisepass der Eltern ihre Gültigkeit verlieren und die eingetragenen Kinder damit nicht mehr zum Grenzübertritt berechtigt sind.
Ab dem 26.06.2012 müssen alle Kinder bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument jedoch uneingeschränkt gültig. Eine Streichung des Kindereintrags durch die Passbehörde ist nicht erforderlich.

Gültigkeit

Kinderreisepässe besitzen grundsätzlich eine Gültigkeit von einem Jahr ab Antragsdatum, dürfen jedoch höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt bzw. verlängert werden. Sobald eine einwandfreie Identifizierung des Kindes anhand des im Kinderreisepass enthaltenen Passbildes nicht mehr möglich ist sollte eine Aktualisierung, Verlängerung oder Neuausstellung beantragt werden. Dies ist aufgrund gesetzlicher Neuregelungen nur noch bis zum 31.12.2023 möglich. 

Für dieses Anliegen ist ein Termin erforderlich.