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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Kfz - Versicherungswechsel

Überblick

Sie haben Ihre KFZ-Versicherung gewechselt und der neue Versicherer hat Ihnen zum Nachweis der Deckung eine neue Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nr.) mitgeteilt. Diese teilen Sie bitte umgehend der Kfz-Zulassungsbehörde mit oder geben sie dort ab.

In der Regel informiert jedoch die Versicherungsgesellschaft die KFZ-Zulassungsbehörde auf dem elektronischen Weg. In diesem Fall muss durch Sie nichts weiteres mehr veranlasst werden.