Überblick
Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, welche für Probe- und Überführungsfahrten bestimmt sind.
Sie werden nicht in jedem benachbarten EU-Land akzeptiert. Bitte erkundigen Sie sich vor der Beantragung des Kennzeichens bei der zuständigen ausländischen Behörde (zum Beispiel Botschaft, Konsulat) oder auch bei einem Automobilclub, ob das Kurzzeitkennzeichen im betreffenden Land anerkannt wird.
Vorgehen
Es ist ein Termin erforderlich.
Diesen können Sie über das unten verlinkte Onlineformular reservieren.
Ist der nächste angebotene Termin für Sie zu spät?
Wir schalten - je nach tagesaktueller Personalkapazität - werktags ab 8 Uhr und zum Teil nachmittags immer wieder neue Termine frei.
Stornierte Termine werden automatisch wieder zur Verfügung gestellt. Bitte sehen Sie zwischendurch erneut nach, ob ein früherer Termin für Sie verfügbar ist.
Notfälle beziehungsweise besonders dringende Anliegen
Bitte beachten Sie, dass auch Notfall-Anliegen eine vorhergehende Terminvereinbarung erfordern. Hierzu erreichen Sie uns telefonisch (siehe Kontakt) oder wenden Sie sich per E-Mail (siehe Kontakt) mit einer Schilderung Ihres Notfalls direkt an den betroffenen Fachbereich.
Die Zulassungsstelle ist verpflichtet, bei Antragstellung zu prüfen,
ob ein tatsächlicher Bedarf an der Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens besteht. Spazier- und Ausflugsfahrten sind nicht zulässig.
Es muss konkret feststehen, für welches Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden soll. Deshalb ist es erforderlich, die Fahrzeugdokumente (oder Kopien davon) vorzulegen.
Kurzzeitkennzeichen sind ab dem Tag der Ausgabe maximal bis zu fünf Tagen gültig. Eine Vorabzuteilung ist nicht möglich.
Der Antrag ist bei der für Ihren Hauptwohnsitz/Firmensitz oder für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Zulassungsstelle zu stellen. Der Standort ist anhand eines Kaufvertrages oder einer Rechnung nachzuweisen.
Hat das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung oder keine gültige Betriebserlaubnis ist die Zulassungsstelle am Standort des Fahrzeuges zuständig. Das gilt auch für den in Bonn mit Hauptwohnsitz gemeldeten Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin!
Für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen an Antragsteller ohne Wohn- oder Firmensitz in Deutschland ist die persönliche Vorsprache der Antragstelllerin beziehungsweise dess Antragstellers zwingend erforderlich.
Eine Schildermontage durch städtische Bedienstete kann nicht erfolgen!
Beachten Sie bitte, dass Kurzzeitkennzeichen nur abgemeldeten Kraftfahrzeugen zugeteilt werden können.
Benötigte Dokumente
- eVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung) für Kurzzeitkennzeichen
- Kaufvertrag oder Rechnung oder hilfsweise die Verkaufsanzeige
- Personalausweis oder Pass der Halterin beziehungsweise des Halters im Original
- Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II beziehungsweise Fahrzeugbrief und/oder Fahrzeugschein); sollten diese nicht vorhanden sein, müssen Kopien dieser Papiere vorgelegt werden.
- bei Firmen zusätzlich die Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen der Vereinsregisterauszug
Bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person sind zusätzlich vorzulegen:
- Vollmacht
- Personalausweis oder Pass des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin und der bevollmächtigten Person
Kosten
12,80 Euro
Ihnen stehen die folgenden Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Bargeld
- EC-Karte
- Kreditkarte
- Ausländische Debitkarte
- Apple Pay und Google Pay
Es fallen keine weiteren Gebühren für eine bargeldlose Zahlung an.
Kontakt
- Kontakt
- Ort
- Zeiten
- Barrierefreiheit
Kontakt
Ort
Dienstleistungszentrum
Kfz - Kurzzeitkennzeichen
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Zeiten
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 7:30 bis 13 Uhr
Außenstellen
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 7:30 bis 13 Uhr
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
Mitarbeitende
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Kfz-Zulassung | 0228 776677 | kfz-zulassungbonnde |
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Dienstleistungszentrum | 0228 776677 | buergeramtbonnde |