Überblick
Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Lage ist die Verlängerung Ihres Jagdscheines nur über den Postweg möglich. Hierzu müssen Sie das Antragsformular (unter "Formulare und Links") ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben und zusammen mit Ihrem Jagdschein sowie der Versicherungsbestätigung Ihrer Jagdhaftpflichtversicherung an folgende Adresse schicken:
Bundesstadt Bonn
33-11 Untere Jagdbehörde
z.H. Frau Berg, Herr Beines
Berliner Platz 2
53103 Bonn
Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, müssen Sie zunächst die Verwaltungsgebühr in Höhe von 35 Euro (Verlängerung um ein Jahr), 50 Euro (Verlängerung um zwei Jahre) bzw. 65 Euro (Verlängerung um drei Jahre) an eines der unten genannten Konten überweisen. Bitte geben Sie unbedingt den Verwendungszweck "4120.5459.0094 Verlängerung Jagdschein + Ihr vollständiger Name" an.
Nach Eingang der Verwaltungsgebühr wird der Jagdschein verlängert und an Ihre Meldeadresse verschickt. Sollte der Jagdschein an eine abweichende Adresse versandt werden, bitte wir um entsprechende Mitteilung.
Kontoverbindungen:
Sparkasse Köln/Bonn
IBAN: DE79 3705 0198 0000 0113 12
BIC: COLSDE33
Volksbank KölnBonn eG
IBAN: DE95 3806 0186 2003 7530 10
BIC: GENODED1BRS
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Bearbeitungszeit
Aufgrund von personellen Engpässen beim Landeskriminalamt NRW, den Kreispolizeibehörden und dem Verfassungsschutz, kommt es aktuell zu Verzögerung bei der Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen. Die Bearbeitungszeit kann bis zu sechs Wochen betragen.
Voraussetzung
Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheines ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Jägerprüfung.
Gültigkeit
Der Jagdschein ist im gesamten Bundesgebiet gültig.