Überblick
Jägerprüfung
Voraussetzungen für die Zulassung zur Jägerprüfung ist die Vollendung des 15. Lebensjahres.
Die Zulassung zur Jägerprüfung erfolgt auf Antrag (online oder postalisch).
Jagdschein
Der Jagdschein kann beantragt werden, wenn man eine deutsche Jägerprüfung bestanden hat, min. 16 Jahre alt ist und im Besitz einer Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Zeit ist. Wir behalten uns vor Ihre Jagdtauglichkeit jederzeit persönlich zu überprüfen.
Der Jagdschein kann für die Gültigkeitsdauer von wahlweise 14 Tagen (Tagesjagdschein), 1, 2, oder 3 Jahren ausgestellt werden.
Verlängerungen für das neue Jagdjahr sind immer ab dem Januar eines Jahres möglich.
Aufgrund von personellen Engpässen beim Landeskriminalamt NRW, den Kreispolizeibehörden und dem Verfassungsschutz, kommt es immer wieder zu Verzögerung bei der Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen. Die Bearbeitungszeit kann bis zu sechs Wochen betragen.
Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheines ist grundsätzlich der Nachweis über eine bestandene Jägerprüfung.
Der Jagdschein ist im gesamten Bundesgebiet gültig.
Vorgehen
Beantragung über unser Serviceportal
Sie können über unser Serviceportal direkt online die Zulassung zur Jägerprüfung beantragen und über Paypal, Lastschrift oder Giropay direkt bezahlen. Den Link zu diesen Dienstleistungen in unserem Serviceportal finden Sie unter "Formulare und Links".
Ebenso können Sie online die erstmalige Ausstellung oder Verlängerung des Jagdscheines beantragen. Den Link zu dieser Dienstleistung finden Sie ebenfalls unter "Formulare und Links".
Verlängerung per Post beantragen
Sie können das Antragsformular (unter "Formulare und Links") ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben und zusammen mit Ihrem Jagdschein sowie der Versicherungsbestätigung Ihrer Jagdhaftpflichtversicherung an folgende Adresse schicken:
Bundesstadt Bonn
33-11 Untere Jagdbehörde
z.H. Herr Schultz, Herr Beines
53103 Bonn
Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, müssen Sie zunächst die Verwaltungsgebühr (siehe "Kosten") an eines der unten genannten Konten überweisen. Bitte geben Sie unbedingt den Verwendungszweck "4120.5459.0094 Verlängerung Jagdschein + Ihr vollständiger Name" an.
Nach Eingang der Verwaltungsgebühr wird der Jagdschein verlängert und an Ihre Meldeadresse verschickt. Sollte der Jagdschein an eine abweichende Adresse versandt werden, bitte wir um entsprechende Mitteilung.
Kontoverbindungen:
Sparkasse Köln/Bonn
IBAN: DE79 3705 0198 0000 0113 12
BIC: COLSDE33
Volksbank KölnBonn eG
IBAN: DE95 3806 0186 2003 7530 10
BIC: GENODED1BRS
Die Abgabe des Antrages für die Ausstellung bzw. Verlängerung des Jagdscheins über die persönliche Vorsprache ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen.
Benötigte Dokumente
Jägerprüfung:
- Ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9mm, es sei denn, die Prüfung wird lediglich zur Erlangung des Falknerjagdscheines abgelegt. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein.
- Ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004
- Amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als 6 Monate sein darf.
Jagdschein für 1 Jahr, 2 Jahre oder 3 Jahre
Bei erstmaliger Erteilung eines Jahresjagdscheines:
- Personalausweis
- Prüfungszeugnis
- 1 Lichtbild
- Nachweis über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung mit den gesetzlichen Mindestsummen von 500 000 EUR für Personenschäden und 50 000 EUR für Sachschäden über den entsprechenden Zeitraum
- Antrag auf Ausstellung eines Jagdscheins
Bei Verlängerungen:
- Jagdschein (eventuell 1 Lichtbild)
- Nachweis über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung mit den gesetzlichen Mindestsummen von 500 000 EUR für Personenschäden und 50 000 EUR für Sachschäden über den entsprechenden Zeitraum
- Prüfungszeugnis/ Personalausweis bei erstmaliger Verlängerung durch die Bundesstadt Bonn
- Antrag auf Verlängerung eines Jagdscheins
Bei erstmaliger Erteilung eines Falknerjagdscheines:
- Personalausweis
- Prüfungszeugnis der Jäger- und Falknerprüfung
- 1 Lichtbild
- Nachweis über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung mit den gesetzlichen Mindestsummen von 500 000 EUR für Personenschäden und 50 000 EUR für Sachschäden über den entsprechenden Zeitraum
- Antrag auf Ausstellung eines Falknerscheins
Bei Verlängerungen:
- Falknerjagdschein (eventuell 1 Lichtbild)
- Nachweis über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung mit den gesetzlichen Mindestsummen von 500 000 EUR für Personenschäden und 50 000 EUR für Sachschäden über den entsprechenden Zeitraum
- Prüfungszeugnis/ Personalausweis bei erstmaliger Verlängerung durch die Bundesstadt Bonn
- Antrag auf Verlängerung eines Falknerscheins
Bei erstmaliger Erteilung eines Jugendjagdscheines:
- Personalausweis
- Prüfungszeugnis
- 1 Lichtbild
- Nachweis über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung mit den gesetzlichen Mindestsummen von 500 000 EUR für Personenschäden und 50 000 EUR für Sachschäden über den entsprechenden Zeitraum
- unterschriebener Antrag auf Ausstellung eins Jugendjagdscheins des Erziehungsberechtigten (Antrag bitte per Mail anfordern)
Bei Verlängerungen:
- Jugendjagdschein (eventuell 1 Lichtbild)
- Nachweis über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung mit den gesetzlichen Mindestsummen von 500 000 EUR für Personenschäden und 50 000 EUR für Sachschäden über den entsprechenden Zeitraum
- Prüfungszeugnis/ Personalausweis bei erstmaliger Verlängerung durch die Bundesstadt Bonn
- unterschriebener Antrag auf Verlängerung eines Jugendjagdscheins der Erziehungsberechtigten (Antrag bitte per Mail anfordern)
Tagesjagdschein (gültig für 14 aufeinanderfolgende Tage)
Bei erstmaliger Erteilung eines Tagesjagdscheines:
- Personalausweis
- Prüfungszeugnis beim Jagdschein
- 1 Lichtbild
- Nachweis über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung mit den gesetzlichen Mindestsummen von 500 000 EUR für Personenschäden und 50 000 EUR für Sachschäden über den entsprechenden Zeitraum
- Antrag auf Ausstellung eines Tagesjagdscheins
Bei Verlängerungen:
- Tagesjagdschein (eventuell 1 Lichtbild)
- Nachweis über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung mit den gesetzlichen Mindestsummen von 500 000 EUR für Personenschäden und 50 000 EUR für Sachschäden über den entsprechenden Zeitraum
- Prüfungszeugnis/ Personalausweis bei erstmaliger Verlängerung durch die Bundesstadt Bonn
- Antrag auf Verlängerung eines Tagesjagdscheins
Kosten
Jagdschein für 1 Jahr: 35,00 Euro
Jagdschein für 2 Jahre: 50,00 Euro
Jagdschein für 3 Jahre: 65,00 Euro
Falknerjagdschein für 1 Jahr: 20,00 Euro
Falknerjagdschein für 2 Jahre: 30,00 Euro
Falknerjagdschein für 3 Jahre: 35,00 Euro
Jugendjagdschein für 1 Jahr: 20,00 Euro
Jugendjagdschein für 2 Jahre: 30,00 Euro
Jugendjagdschein für 3 Jahre: 35,00 Euro
Jagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage: 27,00 Euro
Gebühr für die Jägerprüfung: 250,00 Euro
Gebühr für ein Ersatzprüfungszeugnis: 35,00 Euro
Gebühr für die Ausstellung eines Jagdscheindoppel: 30,00 Euro
Es ist nur Barzahlung möglich, es ist keine Kartenzahlung möglich.
Kontakt
Mitarbeitende
- Zeiten
- Ort
- Postanschrift
- Barrierefreiheit
Zeiten
Montag und Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 13 Uhr
Zusätzliche telefonische Servicezeit:
Dienstag und Mittwoch von 13 bis 16 Uhr
Ort
Ordnungsangelegenheiten und Fundbüro
Jagdscheine - Jägerprüfung
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen