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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Hilfen für Frauenhausbewohnerinnen

Überblick

Für die Dauer des Aufenthaltes in einem Bonner Frauenhaus werden bei Bedürftigkeit nicht erwerbsfähiger Personen insbesondere folgende Hilfen gewährt:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Beratung und Hilfestellung bei der Anmietung einer Wohnung
  • Beihilfegewährung zur Erstausstattung einer Wohnung