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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Gewerbeummeldung

Überblick

Bitte beachten Sie, dass es derzeit aufgrund bedauerlicher personeller Engpässe im Bereich der Gewerbemeldestelle zu zeitlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegen kommen wird.
Für die verspätete Erledigung wird um Nachsicht gebeten.

Wer ein Gewerbe betreibt, muss bei der zuständigen Gewerbemeldestelle anzeigen, wenn er

  • seinen Betrieb verlegt oder
  • den Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren oder Leistungen ausdehnt, die bei Gewerbetreibenden der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.