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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Gebäudeeinmessungspflicht

Überblick

Nach dem Vermessungs- und Katastergesetz NRW haben Grundstückseigentümer/ Erbbauberechtigte neu errichtete oder in ihrem Grundriss veränderte Gebäude auf ihre Kosten einmessen zu lassen. Die Gebäudeeinmessung dient unter anderem der Ausstellung von Grenzbescheinigungen/-attesten und zur Aktualisierung des Liegenschaftskatasters.