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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Nachträgliche Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens

Überblick

Wenn Sie bei der Eheschließung / Lebenspartnerschaftsbegründung noch keinen gemeinsamen Familiennamen bestimmt haben, können Sie dies zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Es gibt keine zeitliche Befristung, eine nachträgliche Erklärung zum gemeinsamen Familiennamen abzugeben. Zuständig ist im Standesamt Bonn das Sachgebiet Heiraten/ Urkunden.

Die Notwendigkeit einer nachträglichen Erklärung ergibt sich auch bei einer Eheschließung im Ausland, da sich der Familienname des deutschen Ehegatten nicht ändert, solang keine nach deutschem Recht wirksame Erklärung zum Ehenamen abgegeben wird.

Aufgrund der Vielzahl der denkbaren Konstellationen kann an dieser Stelle nicht auf Einzelheiten eingegangen werden. Es empfiehlt sich in diesen Fällen eine Nachfrage bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder dem hiesigen Standesamt.