- Artikel
- Leichte Sprache
Artikel
Überblick
Für die Betreuung von Kindern in einer städtisch geförderten Kindertageseinrichtung, Tagespflegestelle oder Offenen Ganztagsschule im Primarbereich in Bonn werden Elternbeiträge erhoben. Grundlage hierfür ist die im Stadtgebiet Bonn gültige Elternbeitragssatzung.
Die Höhe richtet sich nach
- der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern
(alle (Brutto-) Einkünfte eines Kalenderjahres), - für Kitas und Tagespflege zusätzlich nach der wöchentlichen Betreuungsstundenzahl sowie
- dem Alter des Kindes (unter 3 Jahre / über 3 Jahre).
Die Beitragspflicht entsteht ab Beginn und für die Dauer der mit der Einrichtung vertraglich vereinbarten Bereitstellung des Betreuungsplatzes. Eine Übersicht mit näheren Informationen zum Verfahren, Einkommensberechnung, erforderlichen Nachweisen und der Beitragstabelle erhalten Sie im Informationsblatt zu den Elternbeiträgen unter "Formulare und Links".
Hinweis
Die Bundesstadt Bonn verzichtet für den Monat Januar auf die Erhebung der Elternbeiträge. Die bereits eingezogenen Beiträge für Januar werden mit dem Monat Februar verrechnet. Daher wird die Stadtverwaltung für den Monat Februar keine Beiträge einziehen. Eltern, die selbst die Beiträge überweisen, können diese für den Monat Februar aussetzen.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 16. Februar 2021 angekündigt, zu der Erstattung der Elternbeiträge ab Februar 2021 weiter zu beraten.
Bitte zahlen Sie den Elternbeiträge daher weiter wie festgesetzt. Sollten die Beratungen zu dem Ergebnis führen, dass Beiträge reduziert werden, werden wir Überzahlungen erstatten.
Beiträge für die Mittagsverpflegung werden in den städtischen Kindertageseinrichtungen im Monat Januar nur von den Familien erhoben, deren Kind in diesem Monat öfter als fünf Tage an der Mittagsverpflegung teilgenommen hat. Im Bereich OGS entscheiden die Träger in Abhängigkeit der Situation vor Ort über das Angebot und die Abrechnung des Mittagsangebotes in eigener Zuständigkeit.
Vorgehen
Nachdem ein Vertrag mit der betreuenden Einrichtung bzw. Tagespflegeperson abgeschlossen worden ist, übermittelt diese der Elternbeitragsstelle eine Anmeldebenachrichtigung. Daraufhin erhalten die Eltern automatisch folgende Unterlagen zugeschickt:
- Formular zur verbindlichen Erklärung über das Elterneinkommen
- Informationsblatt (Berechnung und Nachweis des Einkommens etc.)
Festsetzung des Elternbeitrages
Nach Rücksendung des ausgefüllten Formulars -mit Unterlagen- an die Elternbeitragsstelle wird der von den Eltern zu zahlende Beitrag anhand des Einkommens und der Einstufung in die Beitragstabelle ermittelt und mit einem Beitragsbescheid festgesetzt. Dieser enthält auch die Zahlungsdaten für den jeweiligen Beitragsfall. Solange der Beitrag nur vorläufig festgesetzt werden konnte, folgt später eine nachträgliche Einkommensüberprüfung zur Feststellung des endgültigen Jahreseinkommens und abschließender Festsetzung der Elternbeiträge.
SEPA-Lastschriftmandat
Die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats für den Einzug der Elternbeiträge erfolgt über ein Online-Formular. Hierfür wird der neue Personalausweis mit freigeschalteter e-ID-Funktion benötigt.
Alternativ kann auch das Online-Formular ohne e-ID-Funktion genutzt werden. Dieses ist, nachdem es ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben wurde, postalisch an folgende Adresse zu senden:
Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
Kassen- und Steueramt
Postfach 2406
53014 Bonn
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass es besonders zu Beginn eines Schul- bzw. Kita-Jahres bedingt durch die Vielzahl von Anmeldungen und Nachfragen zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen kann.
Die Elternbeiträge werden nach Ausstellung eines Beitragsbescheides zum übernächsten Monatsersten in einer Summe fällig. Bei einer längeren Bearbeitungsdauer wächst diese Nachzahlungssumme entsprechend an. Um die ggf. entstehende Nachzahlungssumme abzumildern, empfehlen wir daher eine Selbsteinstufung anhand der auf der Internetseite der Stadt Bonn unter dem Stichwort „Elternbeiträge“ bereitgestellten Informationen und Beitragstabellen vorzunehmen und in entsprechender Höhe Ihres erwarteten, monatlich zu zahlenden Elternbeitrages Rücklagen zu bilden.
Bitte beachten Sie, dass dies keinen Einfluss auf Ihre satzungsrechtlich vorgesehenen Mitwirkungs- oder Zahlungspflichten hat.
Wir danken für Ihr Verständnis, wenn Ihr Anliegen einmal nicht umgehend bearbeitet werden kann.
Bei Fragen zum Zuschuss zur Tagespflegebetreuung wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Tagespflege.
Kontakt
- Ort
- Zeiten
Ort
Zeiten
Montag und Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Dienstag und Freitag 8 bis 13 Uhr
und nach Vereinbarung
zusätzliche telefonische Servicezeit:
Dienstag von 13 bis 16 Uhr
Mitarbeitende
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Anwesenheitsdienst | 0228 776718 | elternbeitraegebonnde |
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Elternbeiträge | 0228 0228776718 | elternbeitraegebonnde |
Formulare und Links
Formulare
Informationen
Downloads
Links
Zugehörige Dienstleistungen
Leichte Sprache
Ihr Kind ist in einer dieser Einrichtungen:
- Kindertages-Stätten von der Stadt, die heißen kurz: Kita.
- Tages-Pflege-Einrichtung.
- Offenen Ganztags-Grundschule, die heißt kurz: OGS.
Dann müssen Sie jeden Monat einen Eltern-Beitrag zahlen.
Wie hoch der Eltern-Beitrag ist, hängt davon ab:
- Einkommen von den Eltern in einem Kalender-Jahr
- Wie viele Stunden Betreuung Ihr Kind in der Woche braucht
- Wie alt Ihr Kind ist
Kostenlos ist die Betreuung für Eltern, die bis zu 15.000 Euro in einem Kalender-Jahr haben.
Wenn man nur wenig Geld hat, kann es sein, dass man weniger bezahlen muss.
Das heißt: Ermäßigung.
Das heißt: Man muss etwas weniger zahlen.
Die Eltern-Beitrags-Stelle gibt Infos dazu.
Bei mehreren Kindern aus einer Familie, die betreut werden,
müssen die Eltern nur einen Eltern-Beitrag zahlen.
Und zwar den Eltern-Beitrag für das Kind mit dem höchsten Eltern-Beitrag.
Das gilt nicht, wenn die Kinder in unterschiedlichen Städten oder Gemeinden betreut werden.
Ein Kind wird in mehreren Betreuungs-Formen betreut.
Zum Beispiel in der Kita und in der Tages-Pflege.
Dann müssen die Eltern-Beiträge für beide Betreuungen bezahlt werden.
Wenn ein Kind zwei Verträge für eine Kita hat, müssen beide Verträge eingehalten werden.
Das heißt: Beide Kita-Plätze müssen bezahlt werden.
Wenn mehrere Geschwister in der OGS betreut werden, dann muss für höchstens ein Geschwister-Kind ein halber Eltern-Beitrag bezahlt werden.
Für mehr Kinder aus der Familie muss nichts mehr bezahlt werden.
Das Vorgehen
Gibt es einen Vertrag über eine Betreuung, wird das der Eltern-Beitrags-Stelle gesagt.
Die Eltern bekommen dann diese Unterlagen:
- Formular zur verbindlichen Erklärung über das Eltern-Einkommen.
Eltern-Einkommen heißt: Das Geld, was die Eltern haben. - Info-Blatt mit der Berechnung und Nachweis über das Einkommen
Die Eltern müssen die Unterlagen ausfüllen.
Zusammen mit den Nachweisen müssen die Unterlagen zurückgeschickt werden.
An die Eltern-Beitrags-Stelle.
Diese sagt, wie viel Eltern-Beitrag gezahlt werden muss.
Die Eltern bekommen dann einen Brief.
Der heißt Beitrags-Bescheid.
Dort steht drin, wie viel Eltern-Beitrag sie zahlen müssen.
Alle wichtigen Infos darüber stehen im Info-Blatt.
Oder unter: „Formulare und Links“.
Formulare und Links
Merk-Blätter
- Kontakt
- Ort
- Zeiten
Kontakt
Ort
Elternbeiträge
Dechenstraße 14
53115 Bonn
Zeiten
Montag und Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Dienstag und Freitag 8 bis 13 Uhr
und nach Vereinbarung
zusätzliche telefonische Servicezeit:
Dienstag von 13 bis 16 Uhr