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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Einbürgerung

Überblick

Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit, leben aber bereits längere Zeit in Deutschland und beabsichtigen, dauerhaft hier zu bleiben. Aus diesem Grunde wünschen Sie die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger oder Staatsbürgerin.

Ab dem 16. Lebensjahr können Ausländerinnen und Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Personen bedarf es eines Antrags durch die gesetzlichen Vertreter.

Hinweis zu den Bearbeitungszeiten
Aufgrund der Vielzahl der bereits eingegangenen Anträge, beträgt die Bearbeitungsdauer derzeit ca. 15 Monate ab Antragseingang. Die Bearbeitung erfolgt aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich nach Antragseingang. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen werden weiterhin zu einem weiteren Anstieg der Antragszahlen führen. 

Der Ablauf des Reisepasses oder des Aufenthaltstitels, sowie die Aufnahme einer besonderen Beschäftigung ist kein Grund für eine bevorzugte Bearbeitung. Auch der Wunsch, in andere Länder zu verreisen, kann grundsätzlich keine Eilbedürftigkeit begründen. Die Behörde bittet hierfür um Verständnis. 

Nach erfolgter Online-Antragsstellung erhalten Sie vom System eine Versandbestätigung, welche gleichzeitig als Eingangstätigung dient. Sofern sich im Rahmen der Bearbeitung ausstehende oder ergänzende Unterlagen ergeben, erhalten Sie diesbezüglich eine Mitteilung. Es ist verständlich, dass Sie gerne über den Sachstand informiert werden wollen. Die Vielzahl an Nachfragen verlangsamt jedoch den Prozess und ist für die Fortführung der Arbeiten hinderlich. Daher können Sachstandsanfragen nicht beantwortet werden. Wir sind bemüht die hohe Zahl der Antragseingänge zu bewältigen. Um die Verfahrensdauer zukünftig wieder deutlich zu verkürzen, wurden bereits organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemühen sich die Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten und danken für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

Ab sofort können Sie Ihren Antrag online stellen.

Im Rahmen der Antragstellung müssen alle Einbürgerungsvoraussetzungen vollständig erfüllt sein. Die Antragsunterlagen müssen Ihnen im Original vollständig vorliegen und müssen während des Antragsverfahrens vollständig hochgeladen bzw. vorgelegt werden. Sollten Sie nicht nur einen Antrag für sich selbst, sondern auch für Ihre Familienangehörigen stellen, so müssen natürlich auch die notwendigen Unterlagen Ihrer Familienangehörigen vollständig hochgeladen bzw. vorgelegt werden. Unvollständig eingereichte Unterlagen bzw. fehlende Voraussetzungen können dazu führen, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann und gegebenenfalls abgelehnt werden muss.

Dem Online-Antrag ist ein kostenfreier Quick-Check vorgeschaltet, um abschätzen zu können, ob eine Einbürgerung für Sie infrage kommt.

Bitte nutzen Sie den Online-Antrag, da unsere Behörde digital aufgestellt ist.

Hinweis:
Das Staatsangehörigkeitsgesetz in seiner aktuellen Fassung sieht vor, dass Ihre bisherige Staatsangehörigkeit von deutscher Seite aus beibehalten werden kann. Dennoch bleibt zu beachten, dass jedes Land ein individuelles nationales Staatsangehörigkeitsrecht hat und nicht immer die Mehrstaatigkeit erlaubt. Informieren Sie sich bei Bedarf bei Ihrer Auslandsvertretung.

Beachten Sie aber bitte auch, dass das neue Gesetz grundsätzlich eine Sicherstellung des Lebensunterhalts ohne die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII vorsieht. Sollten Sie Ihren Lebensunterhalt aktuell nicht ohne diese öffentlichen Leistungen sicherstellen können, raten wir Ihnen davon ab, einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Sofern besondere Gründe oder eine persönliche Härte vorliegt, welche die Inanspruchnahme begründet, müssen diese durch entsprechende ausführliche Unterlagen nachgewiesen werden.

Bei Fragen und Problemen im Rahmen des Online-Antrages steht Ihnen die Staatsangehörigkeitsstelle per E-Mail unter:  einbuergerungbonnde zur Verfügung.

Haben Ihnen diese Informationen geholfen?