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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Denkmal - Erlaubnisverfahren

Überblick

Grundsätzlich brauchen Sie für alle Arbeiten an und in Ihrem Baudenkmal eine vorherige denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz. Dabei ist es unerheblich, ob der bestehenden Zustand optisch oder substanziell verändert wird und gar keine Veränderung sichtbar wahrnehmbar ist. Dies gilt auch, wenn die geplante Maßnahme den ursprünglichen Zustand wiederherstellen soll.

Beispielhafte Maßnahmen:

  • Arbeiten an Dach und Fassade, einschließlich Gerüststellung
  • Arbeiten an Fenstern und Türen
  • Renovierungsarbeiten innen und außen
  • Einbau, Erneuerung von technischen Anlagen
  • Umbauten