Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
Neben den brandverhütungsschaupflichtigen Objekten können bei Bedarf auch andere Objekte überprüft werden.
Vorgehen
Anträge auf Durchführung einer Brandschau können von dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten formlos an die Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz gerichtet werden.
Kosten
Die Durchführung einer Brandschau ist kostenpflichtig. Näheres entnehmen Sie bitte der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Bundesstadt Bonn.
Kontakt
Brandschauen und brandschutztechnische Stellungnahmen im Stadtbezirk Hardtberg sowie bei besonderen Objekten
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