Überblick
Behinderte Menschen, die zukünftig weitgehend eigenständig wohnen möchten, erhalten hier Informationen über die
- Hilfen zum selbständigen Wohnen durch geeignete Anbieter
- Kostenübernahmemöglichkeiten der Betreuungsaufwendungen (sogenannte "Fachleistungsstunden") durch den Landschaftsverband Rheinland
- sowie Hilfen in Form von Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung)