Stadtplanung begleitet die Wandlungen in der Stadt, die aus den fortwährend sich wandelnden Lebensgewohnheiten der Menschen entstehen. Überall dort, wo Veränderungen einen Umfang annehmen, der Spielregeln für den Ausgleich zwischen unterschiedlichen privaten Interessen und den Ansprüchen des Gemeinwohls erfordert, liegen die Aufgabenfelder der Stadtplanung.
Aufgaben der Stadtplanung können sowohl der Schutz bestehender Situationen als auch Vorgaben für die behutsame oder auch tiefgreifende Veränderung von bestehenden Baugebieten oder die Planung neuer Baugebiete auf Freiflächen sein.
Instrumente der Stadtplanung sind
Die Aufstellung von Bebauungsplänen gehört nach dem Baugesetzbuch zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Städte und Gemeinden. Mit diesem Instrument der Stadtplanung wird die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorbereitet und festgelegt.
Im Stadtplanungsamt werden Bebauungsplanvorentwürfe erarbeitet, die dann im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Für einen Zeitraum von zwei Wochen hängen die Pläne im Stadthaus und in den jeweiligen Bezirksverwaltungsstellen. Die Bürgerinnen und Bürger haben in dieser frühen Konzeptphase Gelegenheit, ihre Meinung zu äußern.
Nach Auswertung der eingegangenen Meinungsäußerungen und einer Überarbeitung der Planung wird vom Kataster- und Vermessungsamt der Bebauungsplanentwurf erarbeitet, der gemäß § 3 (2) BauGB für den Zeitraum eines Monats öffentlich ausgelegt wird. In der Offenlage können die Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Bedenken abgeben, über die dann im Verfahren zum Satzungsbeschluss durch den Rat der Bundeststadt Bonn entschieden wird.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtskräftig und dadurch zum 'Ortsrecht'.
Bebauungsplanauskunft - Informationen zu abgeschlossenen BebauungsplanverfahrenLetzte Aktualisierung: 20. April 2018