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Bundesstadt Bonn

Naturschutzgebiet Kottenforst

Der Kottenforst wurde im April 2004 durch eine Ordnungsbehördliche Verordnung der Bezirksregierung Köln als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Die derzeit gültige Unterschutzstellung des Kottenforst wurde mit der Rechtskraft des Landschaftsplans Kottenforst am 27. Februar 2013 festgesetzt. Das 2.457 Hektar große Gebiet erfasst neben Bereichen auf dem Bonner Stadtgebiet auch Flächen auf dem Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises. Das Naturschutzgebiet umfasst großflächige zusammenhängende Waldbereiche und schließt die bereits zu einem früheren Zeitpunkt unter Naturschutz gestellten Gebiete Katzenlochbachtal und Probstforst mit ein.

Der Kottenforst ist gekennzeichnet durch naturnahe Laubwaldbestände in unterschiedlichen Bestandsaltern und teilweise hohem Alt- und Totholzanteil. Im Naturschutzgebiet leben zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Hervorzuheben ist der hohe Wert dieses Raumes für die Vogelwelt. Darüber hinaus stellt es einen Trittsteinlebensraum und einen wichtigen Bestandteil des Biotopverbundes dar. Insbesondere in den Randbereichen des Kottenforsts sind bis heute naturnahe Bäche mit typisch ausgeprägten Auwäldern und Quellsümpfen erhalten.

Waldweg im Kottenforst

Aufgrund seiner Ausstattung mit bestimmten Lebensräumen sowie Tier- und Pflanzenarten wurde der Kottenforst im Jahr 2000 auf Grundlage der FFH-Richtlinie unter der Bezeichnung Waldreservat Kottenforst an die Europäische Kommission nach Brüssel gemeldet und ist somit Bestandteil des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000.

Da der Kottenforst zusammen mit der Waldville ein bedeutsames Gebiet für die Avifauna darstellt, wurden beide Gebiete auch als Vogelschutzgebiet Kottenforst-Waldville an die EU-Kommission gemeldet. Der Kottenforst ist das einzige Vogelschutzgebiet in Bonn. Mit der Ausweisung des gesamten gemeldeten Bereichs als Naturschutzgebiet wurde den verwaltungsrechtlichen nationalen und europäischen Anforderungen Rechnung getragen.

Naturschutzgebiet Kottenforst

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Bei den dunkelgrün hinterlegten Flächen handelt es sich um Naturschutzgebiete, die hellgrünen Flächen sind Landschaftsschutzgebiete.